Allergie (Fragen zu einer Behinderung)

Diana, Erfurt, Friday, 09.05.2008, 15:14 (vor 5839 Tagen)

Hallo, wie sieht es denn aus mit Heuschnupfen oder anderen Allergieen> kann man darauf auch einen Grad der Behinderung bekommen> Wenn jetzt z.B. ein Kollege einen Grad von 40 hat, und er hat zusätzlich noch eine Allergie. kann er dann einen Verschlechterungsantrag stellen>

Allergie

SBV60, Friday, 09.05.2008, 17:19 (vor 5839 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,
er kann natürlich einen Antrag stellen. Aber wieviel dabei herauskommt, können wir unmöglich beurteilen. Dazu müsste man wissen, wie schwer die Allergie ist, ob es eine Art Heuschnupfen oder eine Allergie z.B. gegen Hausstaub ist und vor allem: Wir wissen nicht, wie das Versorgungsamt in Deinem Bereich "tickt"
Meine Frau zB hat auch eine Allergie (Hauschnupfen), die ist mit einem GdB von 20 bewertet worden. Dein Kollege müsste auch MINDESTENS einen GdB von 20 bekommen, damit bei der Zusammenrechnung ein Gesamt-GdB von 50 herauskommt. Bei der Zusammenrechnung würde die Hälfte des Einzel-GdBs für die hinzugetretene Erkrankung zu dem übrigen GdB hinzuaddiert werden. Das hängt aber auch davon ab, weshalb er die bisherigen 40 bekommen hat.
Versuch macht klug...
Viel Erfolg

Allergie

hackenberger, Saturday, 10.05.2008, 11:39 (vor 5838 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

Zum Thema Bildung des Gesamt-GdB gibt es ein gutes Urteil des LSG NRW, Urteil vom 14.04.2005 - L 7 SB 158/02 SB, welches als gutes Beispiel dient.

Kurztext des Urteils:

Liegen zwei Teilhabebeeinträchtigungen vor, von denen die eine einen Einzel-GdB von 40 -Funktionssystem "Verdauungsorgane"- und die andere einen Einzel-GdB von 20 -Funktionssystem "Augen"- bedingt, so ist ein Gesamt-GdB von 50 angemessen, wenn die Teilhabebeeinträchtigungen - wie hier - unabhängig nebeneinander stehen und völlig unabhängige Bereiche, d. h. völlig unterschiedliche Organsysteme, betreffen.

Schaue auch einmal in die Anhaltspunkte für Ärztliche Gutachtertätigkeit. Hier findest Du nicht nur das Thema „Bildung Gesamt-GdB“ sondern auch eine "Übersicht über die möglichen Einzel-GdB" und deren Bildung. Diese Broschüre gehört auch zu den notwenigen Arbeitsunterlagen einer SchwbV.

Die aktuelle PDF-Datei (~300 Seiten 4,6 MB) kann über diesen Link http://www.bmas.de/coremedia/generator/22788/prop.../2007__12__11__anhaltspunkte__gutachter.pdf von den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geladen werden.

Wichtig auch: Es werden keine Krankheiten anerkannt sondern sich immer nur die sich aus den gesundheitlichen Beeinträchtigungen ergebenen Einschränkungen. Im Gesetz heißt es hierzu: „regelwidriger körperlicher, geistiger oder seelischer Zustand gelten. Dieser wird durch die Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand beschrieben und muss mindestens 6 Monate anhalten“ Siehe hierzu auch den § 2 SGB IX

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