Personalfragebogen (Einstellung)

camper, NRW Gelsenkirchen, Friday, 09.05.2008, 16:50 (vor 5849 Tagen)

Hallo an alle!
Muss euch noch mal bemühen.
Dürfen solche Fragen in einem Personalfragebogen stehen>

Sind Sie: schwerbehindert> ja/nein

Haben Sie: einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft gestellt> ja/nein
einen Antrag auf Gleichstellung mit den Schwerbehinderten gestellt> ja/nein

Wünsche euch allen ein schönes Wochenende

Gruß
Manfred

Personalfragebogen

SBV60, Friday, 09.05.2008, 17:25 (vor 5849 Tagen) @ camper

Hallo Manfred,
sieh mal hier nach
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=6436#p6440]hier[/link]
viele Grüße

Personalfragebogen

hackenberger, Saturday, 10.05.2008, 11:39 (vor 5848 Tagen) @ camper

Hallo "Camper",

Frage nach der Schwerbehinderung bei der Einstellung oder in Personalfragebögen

Bei dieser Frage in Personalfragebögen ist die gleiche Rechtsgrundlage anzuwenden wie bei dieser Frage in Einstellungsgesprächen.

Personalfragebögen unterliegen auch der Mitbestimmung durch BR/PR, gem. BetrVG/PersVG und der Beteiligung der SchwbV gem. § 95 (2) SGB IX.

Der AG sollte diese Frage auf Grund Rechtsänderung nicht mehr stellen, sie ist als unzulässig anzusehen. Sie muss sofern sie doch gestellt wird, spätestens seit Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), auch nicht mehr wahrheitsgemäß beantwortet werden, so die geänderte geltende Rechtsmeinung.

So zumindest, sofern sich aus der Schwerbehinderung keine Gefahren für den AN selbst oder Koll. ergeben bzw. der Schwerbehinderte nicht daran gehindert ist, aus Gründen der Schwerbehinderung, seinen Job/ seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.

Es stellt sich weiter auch die Frage, was ist der Sinn dieser Frage in Personalfragebögen> Gerade letzteres sollte man als BR/PR und SchwbV im Rahmen der Mitbestimmung bei der Erstellung solcher Personalfragebögen, also auch welche Fragen dieser enthalten darf, immer hinterfragen. Man sollte dabei dann den AG auch immer darauf hinweisen, dass die Frage als unzulässig anzusehen ist und der AG mit einer solchen Frage sich in Gefahr begibt, sich dem Vorwurf der Diskriminierung aussetzen lassen zu müssen, also Verstoß gegen das AGG mit den möglichen Folgen. Somit sollte diese Frage in Personalfragebögen nicht mehr aufgenommen werden.

Fazit: Die Frage nach der Schwerbehinderung und/oder entsprechender Antragstellung (erlaubt oder verboten) ist rechtlich genau so zu bewerten, wie die Frage nach der Schwangerschaft.

Fragen kann und darf der AG; „Gibt es gesundheitliche Gründe welche sie (AN) daran hindern die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen“.

Sie auch hier!

Weiter Urteil des LAG Hamm und Aussage der Bundesregierung hierzu.

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