vorzeitige Pension und Teilerwerbsrente (Rente / Pension / ATZ)

Dirk Peters, NRW, Tuesday, 27.05.2008, 14:19 (vor 5823 Tagen)

Hallo!

Ich habe zwei unterschiedliche Fälle (Premieren) auf den Tisch bekommen und benötige da mal euren Rat:

1. Fall

Ein Kollege (Beamter, 41J) der bei unserer Feuerwehr beschäftigt ist, fragte an, ob er auch vorzeitig - d.h. bei der Feuerwehr auch vor dem 60. LJ - in Pesion gehen kann und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen>
Er ist zzt. kein anerkannter Schwerbehinderter. Er überlegt noch, ob er einen entsprechenden Antrag stellen soll.
Hintergrund: Er hatte vor Jahren (2001) einen schweren Einsatz mit für ihn entsprechenden Folgen. Dies wurde aber erst 2 Jahre später festgestellt. Er ist seit dem - mit Unterbrechungen - in Behandlung und Therapie. Er leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.

2. Fall

Eine Kollegin (Beschäftigte, 52J) - die inzwischen ausgesteuert ist - hat einen Antrag auf Teilerwerbsrente gestellt. Der Antrag wurde zuerst abgelehnt. Sie hat Widerspruch eingelegt und wartet seit dem (ca. Februar ´08) auf einen neuen Entscheid.
Ihr wurde seitens des AG inzwischen ein neuer(Teilzeit-)Arbeitsvertrag mit 20 Std/wtl. und eine Wiedereingliederung angeboten.
Frage: Wie soll sie sich am besten verhalten> Soll sie den 20 Std-Vertrag annehmen> Soll sie (sofern sie nicht mehr krank geschrieben ist) die Wiedereingliederung beginnen> Oder soll sie erst den Entscheid des Rententrägers abwarten>

...ich habe versucht alles so wieder zu geben, wie es mir mit geteilt wurde. Falls zur Beantwortung eurerseits noch Fragen offen sind, gebt doch bitte Bescheid. Ich werde dann so schnell wie möglich versuchen dies zu erfragen.

Erst einmal vielen Dank für eure Hilfe und Antworten!!

Gruß
Dirk

vorzeitige Pension und Teilerwerbsrente

hackenberger, Wednesday, 28.05.2008, 13:32 (vor 5822 Tagen) @ Dirk Peters

Hallo Dirk Peters,


» 1. Fall

» Ein Kollege (Beamter, 41J) der bei unserer Feuerwehr beschäftigt ist,
» fragte an, ob er auch vorzeitig - d.h. bei der Feuerwehr auch vor
» dem 60. LJ - in Pesion gehen kann und welche Voraussetzungen dafür erfüllt
» sein müssen>
» Er ist zzt. kein anerkannter Schwerbehinderter. Er überlegt noch, ob er
» einen entsprechenden Antrag stellen soll.
» Hintergrund: Er hatte vor Jahren (2001) einen schweren Einsatz mit für ihn
» entsprechenden Folgen. Dies wurde aber erst 2 Jahre später festgestellt. Er
» ist seit dem - mit Unterbrechungen - in Behandlung und Therapie. Er leidet
» unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Grundsätzlich können Beamte vorzeigt wegen Dienstunfähigkeit in Pension gehen. Es erfolgt dann aber ein Pensionsabschlag für jeden Monat der vorzeigtigen Zuruhesetzung. Dieses ist aber Beamtenrecht (Bundes/Landesbeamtenrecht). Hier sollte sich die SchwbV auch mit beratungen zurückhalten. Sie hat i.d.R. nicht das notwenige Fachwissen und es geht um die weitere lebenslange Versorgung.

» 2. Fall
»
» Eine Kollegin (Beschäftigte, 52J) - die inzwischen ausgesteuert ist - hat
» einen Antrag auf Teilerwerbsrente gestellt. Der Antrag wurde zuerst
» abgelehnt. Sie hat Widerspruch eingelegt und wartet seit dem (ca. Februar
» ´08) auf einen neuen Entscheid.
» Ihr wurde seitens des AG inzwischen ein neuer(Teilzeit-)Arbeitsvertrag mit
» 20 Std/wtl. und eine Wiedereingliederung angeboten.
» Frage: Wie soll sie sich am besten verhalten> Soll sie den 20 Std-Vertrag
» annehmen> Soll sie (sofern sie nicht mehr krank geschrieben ist) die
» Wiedereingliederung beginnen> Oder soll sie erst den Entscheid des
» Rententrägers abwarten>
Was soll ma hier den nun raten. Letztlich muss der/die Betroffene selbst für sich klar werden was sie möchte und dann unterstützt dei SchwbV soweit es in ihren Aufgabenbereich fällt. Sie aber auch die Antwort zur Frage 1. Rentenberatung machen die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder Gewerkschaft bzw. VdK für seine Mitglieder.

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