Verweigerung Seminar durch AG wg Fehlen BR Zustimmung (Seminare / Fortbildung)

Ben Wisch, Tuesday, 24.06.2008, 09:52 (vor 5811 Tagen)

Hallo,

ich habe seit längerem nicht nur mit dem AG zu kämpfen, sondern mittlerweile auch gegen den BR (bzw. Vorsitzendem).

Da ich es ein paar Mal gewagt habe, in auf gewisse Rechtslagen aufmerksam zu machen, die ihm so nicht in "den Kram" passten. Meine Arbeit wird seit dem erschwert und er versucht ständig mich zu gängeln und zu bevormunden. Macht mir Vorschriften was ich zu tun und zu lassen habe. Bis jetzt habe ich das mehr oder weniger ignoriert und über manches hinweg gesehen. Nun aber versucht er mich sowohl bei meiner Klientel als auch beim AG "madig" zu machen. Ich bin normalerweise ein ruhiger, gelassener Mensch, aber irgendwann ist auch bei mir Ende. Ich befürchte, jetzt ist es soweit. Dann müssen sich aber einige "warm" anziehen. Denn ich bin auch ein Kämpfer wenn's drauf ankommt. Jetzt zum eigentlichen Problem:

Vor ca. 8 Wochen habe ich einen Seminarantrag (Arbeitsrecht) gestellt der auch so genehmigt wurde. Offiziell habe ich dies dem BR Vorsitzenden so nicht mitgeteilt, aber im BR Ordner "Seminare" eingetragen, also kein Geheimnis draus gemacht. Ihm ist aber ein Dorn im Auge, das ich mit einem BR Kollegen (der auch mein Stellvertreter ist) zu diesem Seminar fahre (BR Beschluss liegt vor).

Heute morgen bekam ich folgende Mail von der Personalabteilung:

Hallo Herr XXXXXX,
wir kommen zurück auf Ihr Schreiben vom 24.04.08, indem Sie eine Teilnahme am o.g. Seminar beantragen. Leider ist bis zum heutigen Zeitpunkt keine Entscheidung des Betriebsrat ergangen bzw es dringend erforderlich, dass Sie an dem Seminar teilnehmen müssen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Betriebsrat auf, um sich abzustimmen. Ansonsten betrachten Sie/wir das Schreiben / Seminar als gegenstandslos und Sie nehmen bitte am 30. Juni 2008 Ihre Arbeit ganz normal auf. Ein Mitglied des Betriebsrat nimmt ja bereits an der Schulung teil. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Meine Antwort wird folgende sein:

Sehr geehrter Herr YYYYYYY,

das Schreiben verwundert mich schon etwas, zumal ich schon die Genehmigung und Zusage ihrerseits habe.
Die Schwerbehindertenvertretung hat nach § 96 (4) einen eigenen Schulungsanspruch. Sie ist auch kein "Untergremium" des Betriebsrates, sondern ein eigenständiges betriebsverfassungsrechtliches Organ, folglich auch keine BR - Zustimmung nötig. 'Wie in meinem Seminarantrag vom 24.04.08 geschrieben, ist diese Schulung für die Arbeit der SBV erforderlich. Von betrieblicher Seite bestehen auch weiterhin keine Einwände.

Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, sehe ich das Schreiben Ihrerseits als gegenstandslos an.

Ich werde mir den Hinweis auf § 156 noch etwas aufsparen. Welche Tipps hättet ihr noch für mich> Wie soll ich mich gegenüber dem BR Vorsitzenden verhalten> Er ist sehr dominant und eigentlich ein kleiner Tyrann, wenn nicht alles so geht wie er das möchte. Er hat im Laufe meiner "Karriere BR/SBV schon einige ihm unliebsame BR Kollegen "entsorgt. Wenn einer nicht so spurt wie er das möchte, "schlachtet" er ihn ab. (Originalzitat)

Ich möchte also nicht, dass mich ein ähnliches Schicksal ereilt, habe es bis jetzt vermieden auf kollisionskurs zu gehen, werde dies alles aber auch nicht kampflos hin nehmen. Für weitere Ratschläge und Vorgehensweisen wäre ich dankbar.

LG

Ben Wisch

Verweigerung Seminar durch AG wg Fehlen BR Zustimmung

J_Neumann, BW, Tuesday, 24.06.2008, 10:16 (vor 5810 Tagen) @ Ben Wisch

Hallo,
du hast es ja schon selbst erkannt, dass dies kein Problem zwischen dir und dem Betriebsrat ist, sondern du ganz für dich alleine entscheidest auf welche Seminare du gehst. Deine Antwort ist also völlig in Ordnung, und du solltes dem Arbeitgeber auch nochmal in einem persöhnlichen Gespräch klar machen, dass du eine völlig unabhängige Institution bist und über deine Kosten selbst entscheidest.

Solltest du dann immer noch Probleme haben, solltest du dem Arbeitgeber androhen in der Sache einen Anwalt für Ar5beitsrecht beratend zu konsultierern.

Eurem Br Vorsitzenden solltest du wohl auch ein Seminar zum SGBIX vorschlagen, dort lernt er dann den richtigen Umgang mit der SBV.

Mir ist nicht so ganz klar wie der BR-Vorsitzende einen BR aus dem Gremium entfernen will, dazu fehlen ihm meiner Meinung nach die rechtlichen Mittel.

Viel Erfolg
Gruss Joachim

Verweigerung Seminar durch AG wg Fehlen BR Zustimmung

Ben Wisch, Tuesday, 24.06.2008, 10:35 (vor 5810 Tagen) @ J_Neumann

» Hallo,
» du hast es ja schon selbst erkannt, dass dies kein Problem zwischen dir
» und dem Betriebsrat ist, sondern du ganz für dich alleine entscheidest auf
» welche Seminare du gehst. Deine Antwort ist also völlig in Ordnung, und du
» solltes dem Arbeitgeber auch nochmal in einem persöhnlichen Gespräch klar
» machen, dass du eine völlig unabhängige Institution bist und über deine
» Kosten selbst entscheidest.
»
» Solltest du dann immer noch Probleme haben, solltest du dem Arbeitgeber
» androhen in der Sache einen Anwalt für Ar5beitsrecht beratend zu
» konsultierern.
»
» Eurem Br Vorsitzenden solltest du wohl auch ein Seminar zum SGBIX
» vorschlagen, dort lernt er dann den richtigen Umgang mit der SBV.
»
» Mir ist nicht so ganz klar wie der BR-Vorsitzende einen BR aus dem Gremium
» entfernen will, dazu fehlen ihm meiner Meinung nach die rechtlichen
» Mittel.
»
» Viel Erfolg
» Gruss Joachim

Hallo Joachim,

vielen Dank für deine schnelle Antwort. Wie er die unliebsamen BRM entfernt, möchte ich lieber nicht im Detail preisgeben. Aber er hat seine Methoden, glaub mir. Bei mir versucht er es ja jetzt auch auf diese Art und Weise, den AG für seine Belange einzuspannen. Er will mich mürbe machen, einige haben deshalb auch selbst das Amt niedergelegt, soviel zu seiner Vorgehensweise.
Aber ich habe schon das nächste Problem (siehe beitrag allgemein/Versammlung durch BR) kam gerade "frisch" rein. Du siehst, er beschäftigt mich mit unnützen Dingen und ich kann meine eigentlichen Aufgaben so in dem Umfang im Moment nicht mehr wahrnehmen. Was soll ich tun> Darf er eine Versammlung der SBM einberufen> Kann ich das unterbinden>

Gruß

verzweifelter SBV ler

Stefan

Verweigerung Seminar durch AG wg Fehlen BR Zustimmung

hackenberger, Tuesday, 24.06.2008, 10:28 (vor 5810 Tagen) @ Ben Wisch

Hallo "Ben Wisch",

erst einmal willkommen hier als "Neuer" im Forum. Weiter auch meine Anerkennung, dass Du es verstehst die Rechte der SchwbV in Anspruch zu nehmen.

Folgende Fakte nochmals auf welche Du ja auch schon teils hingewiesen hast: Über die Teilnahme an notwendigen Seminaren der SchwbV entscheidet sie selbst. Es bedarf hier weder der Zustimmung des AG und schon gar nicht des BR. Ja, es bedarf auch nicht der Zustimmung des AG. Sehr vieles zum Thema findest Du hier: http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_sbv.html

Ist der AG hier der Auffassung ein Teilnahmerecht der SchwbV an der Schulungsmaßnahme würde nicht bestehen, muss er hier die Arbeitsgerichtsbarkeit bemühen. Nur ein entsprechender arbeitsgerichtlicher Beschluss könnte hier der SchwbV die Teilnahme verwehren.

Bitte aber auch beachten, erginge ein negativer arbeitsgerichtlicher Beschluss erst nach der Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme, könnte auf die SchwbV eine Kostenforderung zukommen. Bitte daher die Hinweise auch zum Thema Anspruch/Anzeige und Kosten sowie Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hier http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_sbv.html genau lesen und beachten.

Der § 156 kann in diesem Zusammenhang leider nicht in Anspruch genommen werden. Bitte einmal die Möglichkeiten/ Anwendungsbereiche des § 156 genau lesen, auch die Kommentierung hierzu. Lese diesbezgl. Einmal meinen Antwort hier: http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=7366#p7370 Besonders für BR-Vorsitzende welche die SchwbV in der Mandatsausübung behindern möchten helfen in dem Beitrag die Links im Beitrag zu den Themen "[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2672#p2805]Zwangsgeld[/link] und Zwangshaft".

RSS-Feed dieser Diskussion