versteckte Stellenschaffung (Allgemeines)

Dana Weinhage @, Monday, 27.12.2004, 08:32 (vor 7085 Tagen)

Ich brauche unbedingt eure Hilfe.
es kommt in unserer klinik häufig vor, dass Praktikanten bei uns ein
Praktikum machen können, oder andere Leute so eine art Trainingsmaßnahme.
Nun ist es so, dass zwei Leute bei uns beschäftigt wurden (100% Förderung
vom Arbeitsamt) die die Besucher von der Pforte zu den gewünschten
Patienten bzw. Ärzten führen. Jetzt habe ich erfahren, dass diese zwei
Frauen für ein halbes jahr als Patientenbegleitdienst eingestellt werden
sollen. Dazu wurden Stellenanteile von zusammengekrazt.

Müssen solche Stellen nicht auch gem. § 81 SGB IX ausgeschrieben werden>>>>
Was kann ich jetzt am besten und schnellsten tun, da die zwei Damen
bereits im Januar anfangen sollen!

LG Dana

Re: versteckte Stellenschaffung

hackenberger, Monday, 27.12.2004, 09:37 (vor 7085 Tagen) @ Dana Weinhage

Hallo Dana,

also, bei allen Einstellungen, auch Praktikanten usw. sind die MAV
(BR/PerR und SchwbV) zu beteiligen. Der § 81 SGB IX kennt keine Ausnahmen
von der Prüfungspflicht. Es ist aber so, dass selbstverständlich z.B.
auch Praktikanten in Betrieben beschäftigt werden sollen, denn diese
Praktika dienen ja zum einen der Berufvorbereitung bzw. sind in
Studiengängen vorgeschrieben. Hierbei sollte man zum einen unterscheiden
um welche Art von Praktika es sich handelt. Weiter sollte man darauf
achten, dass von Praktikanten keine dauerhafte
Beschäftigungen/Tätigkeiten ausgeübt werden. Es gäbe aber z.B. den
Kompromiss, dass man auch Behinderten die Möglichkeit von Praktika gibt.
Man könnte z.B. auch mit dem AG vereinbaren (wäre z.B. auch ein Thema für
die Integrationsvereinbarung § 83), dass man einen gewisse Anzahl der
gegebenen Praktikaplätze/-möglichkeiten für Behinderte vorhält.

Hier sollten die MAV gemeinsam vorgehen!

Bernhard

PS: Auch bei Einstellungen von Praktikanten usw. hat die SchwbV ein
Beteiligungsrecht gem. § 95 SGB IX (wegen § 81).

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