PKW-Sitz (Hilfsmittel)

Caty, Bremen, Wednesday, 09.07.2008, 15:30 (vor 5776 Tagen)

Hallo liebes Forum,
ich habe da mal eine außergewöhnliche Frage, vieleicht hat schon jemand den Fall gehabt.
Ein Außendienstmitarbeiter hat erhebliche Rückenprobleme. Der Arzt hat ihm geraten sich im PKW einen besonderen Sitz einzubauen. Dabei handelt es sich um einen Firmen-Wagen. Wo kann er oder die Fa. die zusätzlichen Kosten evtl. Bezuschußt bekommen.
Gruß
Caty

PKW-Sitz

Stephan23, Wednesday, 09.07.2008, 15:58 (vor 5776 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,

ich bin mir nicht sicher ob dies auch auf einen Pkw Sitz zutrifft, aber ich denke der normale Ablauf ist, dass der Mitarbeiter dem Arbeitgeber ein Attest vorlegt und dieser die Kosten an seine Versicherung weitergibt.

So war es zumindest in dem zugegebenermaßen weit hergeholten Vergleich von angepassten Arbeitsschuhen.

--
schönen Gruß

Stephan23

PKW-Sitz

J_Neumann, BW, Wednesday, 09.07.2008, 16:03 (vor 5776 Tagen) @ Caty

» Hallo liebes Forum,
» ich habe da mal eine außergewöhnliche Frage, vieleicht hat schon jemand
» den Fall gehabt.
» Ein Außendienstmitarbeiter hat erhebliche Rückenprobleme. Der Arzt hat ihm
» geraten sich im PKW einen besonderen Sitz einzubauen. Dabei handelt es sich
» um einen Firmen-Wagen. Wo kann er oder die Fa. die zusätzlichen Kosten
» evtl. Bezuschußt bekommen.
» Gruß
» Caty

Hallo,
bezahlen muss das das Integrationsamt, die Arbeitsagentur oder der Rentenversiocherer. Da es für uns nicht immer so klar ist wer hier bezahlt, darf man den Antrag auf Leistungen bei jeder dieser drei Behörden stellen. Diese müssen dann entscheiden wer das bezahlt.

Gruss Joachim

PKW-Sitz

Petramäuschen, Berlin, Wednesday, 09.07.2008, 16:49 (vor 5776 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,

ist der Mitarbeiter schwerbehindert oder gleichgestellt> Dann hat er einen Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben nach §33 SGBIX.

Aber auch "Nichtbehinderte" dürfen natürlich einen Antrag stellen.

Der zuständige Reha-Träger ist
-die Deutsche Rentenversicherung, wenn er mindestens 15 Jahre eingezahlt hat,
-die Berufsgenossenschaft, wenn ein Arbeits-/Wegeunfall oder eine Berufskrankheit die Ursache war und
-die Bundesagentur für Arbeit bei Arbeitslosen oder Berufsanfängern.

Das IA ist bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen im Vorfeld lt. §84 (1) SGBIX zur Beratung einzuschalten.

Für so eine Antragstellung ist ein Kostenvoranschlag und eine Stellungnahme/Befürwortung des betriebsärztlichen Dienstes zusätzlich zu dem Attest des behandelnden Arztes sehr hilfreich.

Ganz wichtig, nichts im Vorfeld kaufen und nur Rechnung einreichen! Sondern erst beantragen!

Falls ein Antrag abgelehnt wird, nicht zu schnell aufgeben, sondern Widerspruch einlegen. Rechtliche Unterstützung vom VdK oder der Gewerkschaft ist spätestens dann auch sehr hilfreich.

Viel Glück
Zuli

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