Anschaffung eines höhenverstellbaren Arbeitsplatzes (Hilfsmittel)

zicko, Bayern, Thursday, 17.07.2008, 11:58 (vor 5769 Tagen)

Hallo,
bisher habe ich immer mit dem AN zusammen Anträge für einen höhenverstellbaren AP beim entsprechenden Kostenträger gestellt. Diese Anträge wurden auch alle genehmigt.
Dabei hat sich jedoch der Zeitraum Antragsstellung => Bestellung => Lieferung als Problem herausgestellt, da die MA ja bereits arbeiteten, der notwendige Arbeitsplatz meistens aber erst nach Wochen kam (keine Bestellung vor Antragsgewährung).
In Besprechungen mit dem PR und dem Arbeitsschutzausschuss kam man zu dieser Lösung:
Der AG soll einen höhenstellbaren AP auf Vorrat anschaffen, damit diese Zeiträume überbrückt werden können.
Sollte bei einem MA die Notwendigkeit eines höhenverstellbaren AP nachgewiesen sein, dann bekommt er für den Zeitraum des Genehmigungsprozesses den AP vom AG zur Verfügung gestellt. Ist der Antrag später dann genehmigt worden, wird der Leih-AP nach Lieferung des neuen AP wieder an den Arbeitgeber zurückgegeben.
Wegen dieser Lösung soll ich jetzt bei der Geschäftsleitung vorstellig werden.
Wisst ihr vielleicht, welche Argumente ich alles ins Boot werfen kann, z.B. Arbeitsschutzverordnung, Fürsorgepflicht des AG, damit ich den AG überzeugen kann>
Vielen Dank im Voraus!

Schönen Tag!
zicko

Anschaffung eines höhenverstellbaren Arbeitsplatzes

hackenberger, Thursday, 17.07.2008, 12:15 (vor 5769 Tagen) @ zicko

Hallo "zicko",

Gute Idee, kann aber leider zu einem ungewollten (negativen) Ende führen.

Denn sind die für die Behinderung notwendigen Arbeitsmittel gegeben/vorhanden, bedarf es keiner neuen Beschaffung und somit gibt es auch keine Mittel aus der SchwbAV.

Man muss in entsprechenden Anträgen auch angeben, dass im Betrieb/ Unternehmen an anderer Stelle solche notwenigen Ap-Ausstattungen bereitstehen.

Es gibt keine Mittel für eine ggf. sinnvolle Vorratsbeschaffung solcher Arbeitsmittel. Mittel der SchwbAV gibt es immer nur für konkrete aktuelle Bedarfe.

Dieses gilt auch bei entsprechenden Anträgen an die Deutsche Rentenversicherung sofern sie als REHA-Träger zuständig ist.

Man kann hier nur bei dem zuständigen Rehaträger die vorzeitige Beschaffung, also Beschaffung nach Antragstellung aber vor Bewilligung/Entscheidung, sprich positiven Bescheid beantragen. Diesem wird i.d.R. auch stattgegeben, so meine Erfahrung.

Es erfolgt nur stets der Hinweis, dass man in diesen Fällen nicht absehen kann, in welcher Höhe Mittel genehmigt werden und ggf. sogar dem Antrag nicht stattgegeben werden kann. Es bleibt also eine gewisse Unsicherheit für den AG. Dieses ist aber vernachlässigbar, da der AG hier grundsätzlich gesetzlich für die entsprechende/ notwenige Ap-Ausstattung zuständig ist. Dieses ganz unabhängig davon, ob es Mittel als Ausgleich gibt oder nicht.

Man könnte weiter mit dem Lieferanten abklären, dass dieser einem die notwenigen Ap-Ausstattungen schon vorab (leihweise zu "Testzwecken") bereitstellt. Bestellung würde dann nach positivem Bescheid erfolgen. Auf diese Art hatte ich schon einmal eine hochwertige IT-Ap-Ausstattung 7 Monate vorher.

Anschaffung eines höhenverstellbaren Arbeitsplatzes

zicko, Bayern, Friday, 18.07.2008, 09:22 (vor 5768 Tagen) @ hackenberger

Guten Morgen Bernhard,

vielen Dank für Deine Ausführungen. Von dieser Seite habe ich das Ganze noch gar nicht betrachtet.
Ich werde es jetzt mal mit Deinem Tipp ausprobieren.

Schönen Tag!
zicko

Anschaffung eines höhenverstellbaren Arbeitsplatzes

Diana, Erfurt, Friday, 25.07.2008, 14:55 (vor 5760 Tagen) @ zicko

mal eine frage von mir dazu:
mein personalleiter will jetzt von mir kostenvoranschläge für einen höhenverstellbaren tisch. wo holt ihr die her> googelt ihr> oder gelbe seiten> oder habt ihr schon empfehlungen von guten herstellern>
ich habe jetzt zwei büroausstatter angerufen und um kostenvoranschläge gebeten und denke, dass die meiner bitte bald nachkommen. ist doch richtig so, oder>

Anschaffung eines höhenverstellbaren Arbeitsplatzes

zicko, Bayern, Friday, 25.07.2008, 15:09 (vor 5760 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,
ich habe mich bei uns im Betrieb an die Abteilung für Einkauf mit der Bitte gewandt, ein entsprechendes Kostenangebot einzuholen. Diese haben dann Kontakt mit ihren Lieferanten aufgenommen und entsprechende Angebote eingeholt. Dieses Angebot haben wir dann an den Kostenträger weitergeleitet.
Wenn ihr einen Lieferanten vor Ort habt, dann kann der betroffene MA evtl. probesitzen und sich einen für ihn passenden Stuhl aussuchen.
Ansonsten wende Dich an ein Sanitätshaus oder einen guten Lieferanten von Büroartikeln.

Bislang hat bei mir ein Angebot gereicht, ich musste nicht mehrere von verschiedenen Firmen einholen.

Wünsche ein schönes Wochenende!
zicko

Anschaffung eines höhenverstellbaren Arbeitsplatzes

hackenberger, Friday, 25.07.2008, 15:18 (vor 5760 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

es ist nicht die Aufgabe der SchwbV Kostenvoranschläge oder Angebote einzuholen. Dieses wäre die Aufgabe des Einkaufs. Weiter ist die SchwbV auch nicht berechtigt hier für den AG entsprechende verbindliche Kostenvoranschläge oder Angebote einzuholen, oder hast Du hier eine entsprechende rechtverbindliche Vollmacht hier im Auftrag und Namen des AG zu handeln.

Der AG ist aber gem. § 81 (4) wiederum rechtlich verpflichtet den Arbeitsplatz sofern aus Gründen der Behinderung erforderlich behindertengerecht aus zu statten.

Der Personalleiter möge sich hier doch bitte einmal über die Rechtslage und die Zuständigkeiten und auch Aufgabenzuordnung im Betrieb informieren. Was sagt eigentlich der Einkauf dazu, dass der Personalleiter hier die SchwbV beauftragt ihre Aufgaben wahrzunehmen, also in ihren Bereich hineinzuhandeln. Denn der Einkauf hat später dann ggf. die Probleme wenn der Lieferant plötzlich sich nicht mehr an das Angebot welches er gegenüber der SchwbV abgegeben hat halten möchte, da dieser ja rechtlich diese hätte gar nicht anfordern dürfen.

Man kann dem AG freiwillig anbieten entsprechendes Wissen weiterzugeben, sofern es vorliegt.

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