Neuwahlen Scherbehindertenvertretung (Wahlen)

Claus Seeber @, Thursday, 06.01.2005, 11:11 (vor 7059 Tagen)

Sachverhalt: Zusammenlegung verschiedener Teilbetriebe und Gründung eines
Standortbetriebsrates. Gleichzeitig wurde die erforderliche Zahl der
Behinderten i.H.v. 5 erreicht und eine Schwerbehindertenvertretung
gewählt (Ich zum 1. Stellvertreter) . Dies ist nun schon gute 2 Jahre
her.
Nun hat man den Bereich (eigenständige GmbH), in dem ich arbeite, einem
anderen Teilkonzern zugeschlagen. Wenn die Anzahl Schwerbehinderter u.
Gleichgestellter die erforderlichen 5 vorliegt:
Muss eine neue Schwerbehindertenvertretung gewählt werden und in welchem
Zeitraum muss das stattfinden>
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Claus

Re: Neuwahlen Scherbehindertenvertretung

hackenberger, Thursday, 06.01.2005, 18:55 (vor 7059 Tagen) @ Claus Seeber

Hallo Claus,

also wenn ich es richtig verstehe ist folgender Sachverhalt gegeben:

Du warst im Betrieb A und dort 1. Stellvertreter. Ein Teil des Betriebes
A wurde dem Betrieb B zugeschlagen (Teilbetriebübergang) es ist ein Rest
des Betriebes A mit dem gewählten Schwerbehindertenvertreter übrig
geblieben.

Im Betrieb B gab es bisher keine Schwerbehindertenvertretung. Nun sind im
Betrieb B insgesamt 5 Schwerbehinderte und Gleichgestellte gegeben.

Dann kann und sollte im Betrieb B eine Schwerbehindertenvertretung
gewählt werden, da es ja noch keine gibt.

Die sofern es nun in diesem Unternehmen mehrere SchwbV gibt so ist auch
eine Gesamtschwerbehindertenvertretung zu wählen.

So ist zumindest mein Verständnis dieser Materie, es könnte ja aber sein,
dass Koll. sich beim Thema Wahl/Neuwahl besser auskennen und andere Ideen
haben.

Bernhard

Re: Neuwahlen Scherbehindertenvertretung

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Friday, 07.01.2005, 11:49 (vor 7058 Tagen) @ Claus Seeber

Hallo Claus,
ich würde an deiner Stelle einfach mal beim Integrationsamt nachfragen.
Letztendlich müssen die auch mitentscheiden, wenn was unrechtsmäßig ist.

Grüße
J.Schmitt

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