Anhörung vom Versorgungsamt (Antragstellung / Widerspruch)

nati, Thursday, 24.07.2008, 19:41 (vor 5781 Tagen)

Hallo alle miteinander,

habe die Suchfunktion ausgiebig genutzt aber leider keine passende Frage/Antwort gefunden. Mein Anliegen ist auch mehr eine Verständnis-Frage.
Also: Meine Schwerbehinderte Kollegin hatte vor fünf Jahren eine Brustkrebserkrankung und nun eine Anhörung vom Versorgungsamt bekommen. Darin teilt man ihr mit, das der Feststellungsbescheid aufgrund der auslaufenden Heilungsbewährung auf GdB 30 abgesenkt werden soll. So weit ist ja noch alles klar. Wir wollen dagegen Widerspruch einlegen aufgrund körperlicher und psychischer Beeinrtächtigungen. Jetzt steht allerdings am Ende des Schreibens, daß die Anhörung ja nur eine Ankündigung sei und Widerspruch erst mit erteilung des Bescheids eingelegt werden kann.
Ich habe der Kollegin geraten die maßgeblichen ärztlichen Befunde vom Versorgungsamt anzufordern. Können wir sonst noch etwas tun> Habe ich etwas übersehen>

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe

Anhörung vom Versorgungsamt

hackenberger, Thursday, 24.07.2008, 19:56 (vor 5781 Tagen) @ nati

Hallo „nati“,

hier gibt es mehrere Fragen und Möglichkeiten.

Die körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen welche Du hier ansprichst, sind die neu, also noch nicht zur Anerkennung gebracht worden>

Oder aber sind Folgen der Krebserkrankung und wurden in diesem Zusammenhang bereits bei der Anerkennung berücksichtigt bestehen aber noch weiter>

Trifft der erst Fall zu, kann man einen Antrag auf Anerkennung von bisher noch nicht anerkannten Behinderungen stellen = Zweitantrag, wird auch Verschlimmerungsantrag genannt.

Trifft der zweite Fall zu, ist es ein Fall für den Widerspruch bei Absenkung des GdB auf Grund der auslaufenden Heilungsbewährung.

Am besten zum Anhörungstermin wegen Auslauf der Heilungsbewährung (i.d. Regelfall) aktuelle Befundberichte der Ärzte mitnehmen.

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