Gleitzeit trotz Attest (Allgemeines)

Marion @, Sunday, 09.01.2005, 20:51 (vor 7072 Tagen)

Hallo,
ich bin noch nicht sehr lange stellvertretende Vertrauensperson und habe
daher noch wenig Erfahrung und brauche mal einen Rat.Habe eine Kollegin,
die zu 40 % erwerbsgemindert, einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist
und aus ärztlicher Sicht nur 4 Std. täglich arbeiten darf.Bisher hat sie
an der gleitenden Arbeitszeit teilgenommen, bis es auf einmal hieß, sie
dürfe gar nicht daran teilnehmen, da sie keine Überstunden machen darf.Da
sie auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist, müßte sie täglich 3
Minuten !! früher gehen, um ihren Zug zu bekommen.Diese 3 Minuten könne
sie aber nicht ausgleichen, weil sie ja nicht länger arbeiten darf.
In meinen Augen ist das mehr als kleinlich. Was soll ich ihr raten >

Re: Gleitzeit trotz Attest

hackenberger, Monday, 10.01.2005, 08:40 (vor 7071 Tagen) @ Marion

Hallo Marion,

selbstverständlich dürfen Schwerbehinderte/Gleichgestellte an der
Gleitzeit teilnehmen. Gleitzeit hat zum einen nicht mit Mehrarbeit zu
tun. Es geht nur um eine flexibele Arbeitszeit. Weiter wird der § 124
oftmals falsch verstanden. Schwerbehinderte sind zwar sofern sie den §
124 in Anspruch nehmen von Mehrarbeit freizustellen. Hier gelten aber die
Regeln des Arbeitszeitgesetzes was die tägl. Höchstarbeitszeit angeht.
Diese beträgt in diesen Fällen 8 Staunden tägl.

Ein Ausschluß von Schwerbehinderte/Gleichgestellte von der Gleitzeit
würde vielmehr eine Diskriminierung dieser bedeuten und dieses wäre
verboten.

Bernhard

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