Mitbestimmung (Allgemeines)

Robert Ey @, Monday, 10.01.2005, 21:32 (vor 7071 Tagen)

Kann der Betriebsratvorsitzende oder der Betriebsrat den Antrag der
Schwerbehindertenvertretung ablehnen bei der nächsten Betriebsratsitzung
einen Tagesordnungspunkt aufzunehmen wie es das SGB 9 § 95 (4) vorsieht>

Re: Mitbestimmung

hackenberger, Tuesday, 11.01.2005, 08:01 (vor 7071 Tagen) @ Robert Ey

Hallo Robert,

NEIN, ganz klar nein "Die Schwerbehindertenvertretung hat auch das Recht,
Angelegenheiten der Schwerbehinderten auf die Tagesordnung der nächsten
Sitzung setzen zu lassen. Deshalb sind die Schwerbehindertenvertreter
rechtzeitig über den Termin der nächsten Sitzung zu informieren, hierzu
einzuladen und ist ihnen die Tagesordnung mitzuteilen."

Doch Achtung von der SchwbV können nur Themen welche Angelegenheiten der
Schwerbehinderten betreffen auf die TO gebracht werden.

Mit dem BR-Vorsitzenden reden und diesen ggf. auf ein Verstoß gegen das
SGB IX hinweisen. Notfalls, sofern der BR-Vorsitzende nicht einsichtigt
wird, muss Du dann vor dem Arbeitsgericht ein Beschlußverfahren gegen den
BR einleiten. Hierzu solltest Du dir dann Anwaltlichen Rat und Vertretung
einholen.

Bernhard

PS: Sofern es bei solchen Themen um Personalräte (Behörden/Verwaltungen)
geht ist an stelle des Arbeitsgerichtes das Verwaltungsgericht zuständig.
Also einfach immer BR gegen PersR und ArbG gegen VerwG auswechseln

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