TVöD: Bewertung schwerbehinderter/gleichgestellter Mitarbeiter (TVöD / TV-L)

Toni, Freistaat Bayern, Wednesday, 06.08.2008, 06:45 (vor 5750 Tagen)

Hallo und zunächst an dieser Stelle ein besonderes LOB für die immer
besser werdende Side !

Zur Frage :

Im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) ist auch die Bewertung
der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten durchzuführen.

In der Protokollerklärung Nr. 2 zu § 18 VKA TVöD heißt es dazu u.a.:
".....Ihre jeweiligen Leistungsminderungen sollen angemessen berücksichtigt
werden."

Wie werden denn die Leistungsminderungen angemessen berücksichtigt >

Gibt es dazu bereits Erfahrungswerte, Muster, Literatur etc. >

Für Eure Bemühungen im voraus schon einmal vielen Dank.

Gruß
Adviser
Gesamtschwerbehindertenvertreter

TVöD: Bewertung schwerbehinderter/gleichgestellter Mitarbeiter

Toni, Freistaat Bayern, Monday, 11.08.2008, 06:23 (vor 5745 Tagen) @ Toni

:wink: Hallo erst einmal !

Damit meine Frage nicht möglicherweise untergeht, setze ich sie hiermit an die Spitze der Fragestellungen.

Vielen Dank !

Gruß, Adviser

TVöD: Bewertung schwerbehinderter/gleichgestellter Mitarbeiter

Heinz SBV, Thursday, 14.08.2008, 09:49 (vor 5742 Tagen) @ Toni

Hallo Adviser,

ich finde das Thema auch äußerst wichtig und habe mal versucht mich der Thematik zu nähern.

Schwerbehinderte Menschen sind grundsätzlich "Leistungsträger“!
Ihre Leistung kann sich auf Grund der Behinderung von der Leistung Nichtbehinderter unterscheiden, ggf. sogar positiv z.B. Gehörlose werden in der Arbeit nicht abgelenkt. Dieses hat früher oftmals dazugeführt, dass man z.B. bei techn. Zeichnern aus diesem Grunde gerne Gehörlose beschäftigt hat.

Der Zuerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) liegt doch stets eine Regelwidrigkeit gegenüber dem, für das Leben aller, typischen Zustand voraus. Diese Regelwidrigkeit bezieht sich doch dabei auf den normalen Alterstypischen Gesundheitszustand eines Menschen. Der GdB kann Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen zum Inhalt haben. Dieses kann auch im Berufsleben zu eine höheren Belastung des behinderten Menschen gegenüber einem nichtbehinderten Menschen führen.

Daher sollten im Beurteilungsverfahren für schwerbehinderte Menschen die jeweils gültigen Beurteilungsrichtlinien unter Beachtung des Grundsatzes, dass schwerbehinderte Menschen zur Erbringung gleichwertiger Leistungen i.d.R. mehr Energie aufwenden müssen als nichtbehinderte Menschen, gelten. Schwerbehinderte Menschen dürfen wegen ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden ( § 81 Abs. 2 SGB IX). Bei der Beurteilung der Leistung behinderter Menschen ist eine etwaige Minderung der Arbeits- und Einsatzfähigkeit durch die Behinderung zu berücksichtigen.

Es stellt sich die Frage wie dieses umzusetzen ist.
Liegt schon eine Benachteiligung Behinderter vor, wenn der Beurteilungsmaßstab nicht verringert wird> Denn Behinderte haben zur Erbringung einer gleichwertigen Leistung i. d. R. doch mehr Energie aufzuwenden!!

Die Frage wie eine Leitungsminderung zu berücksichtigen ist , ist allgemein kaum zu beantworten. Ich denke es gibt nur Einzelfalllösungen. Der AG und die SBV ist im Rahmen der Leistungsbewertung möglicherweise auf Informationen angewiesen, die der Behinderte Mensch nicht offenlegen möchte.

Ein leistungsgeminderter Mensch muss nicht schwerbehindert sein und ein schwerbehinderter Mensch ist nicht automatisch aufgrund seiner anerkannten Behinderung leistungsgemindert. Andererseits sind Leistungsminderungen/-einschränkungen aus Gründen der Behinderung nicht negativ zu bewerten. Der AG kann für Leistungsminderungen ja auch Mittel der Ausgleichsabgabe in Anspruch nehmen.

Mache ich die LOB von Zielvereinbarungen abhängig, stellt sich das "Problem" der Messbarkeit von Zielen. Zukünftig könnte das Thema etwas anders aussehen, nämlich Zielvereinbarungen mit Entgeltauswirkungen. Auch hier ergeben sich dann immer wieder die gleichen Problemstellungen; wie wer kann auf Grund ggf. vorliegender Leistungseinschränkungen welches Ziel erfüllen.

Hoffentlich kommt mal eine lebhafte Diskussion dieses wichtigen Themas zustande!

Grüße
Heinz

TVöD: Bewertung schwerbehinderter/gleichgestellter Mitarbeiter

hackenberger, Thursday, 14.08.2008, 12:10 (vor 5742 Tagen) @ Heinz SBV

Hallo Heinz,

dem ist eigentlich fast nichts mehr hinzuzufügen. Man kann für dieses Thema keine Schablone verwenden. Es sind hier vielmehr immer Einzelfallentscheidungen. Denn auch gleiche Behinderungen können unterschiedliche Aus-/Einwirkungen haben. Dieses sogar bei AN auf dem gleichen oder vergleichbaren Arbeitsplatz.

Die Grundsätze, dass eine Schwerbehinderung nicht zum Nachteil führen darf ergeben sich aus den geltenden Gesetzen SGB IX und AGG. Herzu findet man dann auch entsprechendes in den jeweiligen Kommentaren zu diesen Gesetzen. Die Auslegung ist dann aber immer Fallbezogen.

Ansprechpartner wären hier eigentlich auch die Sozialpartner. Also für uns die Gewerkschaft. Sie müsste ja wissen, was sie hier wie gemeint hat. Denn diese haben ja den TVöD abgeschlossen.

RSS-Feed dieser Diskussion