Umgebung des Arbeitsplatzes eines blinden Menschen??? (Allgemeines)

Siegbert Jantzen @, Tuesday, 11.01.2005, 06:09 (vor 7071 Tagen)

Guten Tag,

ich bin beim Hauptzollamt Stralsund die Vertrauensperson der
Schwerbehinderten Menschen und habe ein Problem mit der Ausstattung der
Umgebung des Arbeitsplatzes eines blinden Mitarbeiters.

Noch kann dieser Mitarbeiter etwas sehen, aber seine Blindheit verstärkt
sich immer weiter in die negative Richtung.

Nun bin ich von dem Arbeitgeber gefragt worden ob und welche Mittel
eingesetzt werdxen können um dem Mitarbeiter auch die Möglichkeit zu geben
an Arbeitsbesprechungen, in der 2. Etage des Dienstgebäudes - sein Büro
befindet sich im Erdgeschoß, teilzunehmen.

Ich bin auf der Suche nach DIN - Unterlagen in welchen z.B. Fahrstühle,
Gänge usw. angesprochen werden.

Vielleicht kann mir jemand von den Lesern helfen, oder jemand kennt eine
Vertrauensperson, die dieses Problem auch lösen sollte.

Vielen Dank im voraus.

MfG

Siegbert Jantzen

Re: Umgebung des Arbeitsplatzes eines blinden Menschen???

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Tuesday, 11.01.2005, 06:34 (vor 7071 Tagen) @ Siegbert Jantzen

Hallo Siegbert,

die entsprechenden Bau DIN-Vorschriften sind die 18024 Teil I und II.
Der eine Teil ist für öffentliche Gebäude und Arbeitsplätze, der andere
Teil ist für öffentliche Flächen und Plätze. Die DIN 18025 ist für
Wohnungen.

Grüße
Jürgen

PS: auf der Seite http://www.nullbarriere.de/ findest du hierzu genügend
Infos. Insgesamt ist auch die Seite http://www.sozialportal.de
empfehlenswert ;-)))

Re: Umgebung des Arbeitsplatzes eines blinden Menschen???

hackenberger, Tuesday, 11.01.2005, 08:05 (vor 7071 Tagen) @ Siegbert Jantzen

Hallo Siegbert,

bitte wende dich an den technischen Berater des Integrationsamtes. Die
können dich beraten was eine optimale Gestaltung des Arbeitsplatzes/-
umfeldes angeht und die kann Dir dann auch mitteilen welche Mittel aus
der Ausgleichsabgabe hier möglich sind.

Ob es Mittel und in welche Höhe es diese gibt hängt u.a. von der
erfüllten Pflichtquote ab.

Bernhard

Re: Umgebung des Arbeitsplatzes eines blinden Menschen???

Dana Weinhage, Tuesday, 11.01.2005, 09:52 (vor 7070 Tagen) @ Siegbert Jantzen

Hallo Siegbert,
ruf beim Integrationsamt an, die schicken Dir dann jemanden vorbei, der
Dich unterstützt. Vorher kannst du den Arbeitsplatz aber schon mal mit
Eurer Fachkraft für Arbeitssicherheit (wenn ihr soetwas habt)begutachten.
Sprich vor allem auch mit dem sehbehinderten Kollegen, welche
Vorstellungen er hat, vielleicht können diese ja auch umgesetzt werden.
Bei der Errichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes für einen
Rollstuhlfahrer bei uns, habe ich sehr gute ERfahrungen mit dem
Integrationsamt gemacht. Viel Erfolg.
LG Dana

Re: Umgebung des Arbeitsplatzes eines blinden Menschen???

Andrea H., Tuesday, 11.01.2005, 10:22 (vor 7070 Tagen) @ Siegbert Jantzen

Hallo,
ich habe auch mit einem stark sehbehinderten Kollegen und mit einer kurz
vor der Erblindung stehenden Kollegin zu tun.

Meine Schritte bei dem stark sehbehinderten Kollegen waren:
1. Das Integrationsamt einschalten, hier insbesondere einen Ingenieur vom
Fachdienst für sehbehinderte Menschen
2. Eine Arbeitsplatzbegehung mit der betroffenen Person, mit dem Ingenieur
vom Fachdienst, mit der zuständigen Person vom Versorgungsamt, mit z.B. IT-
Fachleuten seitens des Arbeitgebers und mit mir als Vertrauensperson
schwerbehinderter Menschen
3. Der Ingenieur hat geprüft, welche Maßnahmen notwendig sind und konkrete
Vorschläge in zusammenarbeit mit dem Behinderten gemacht
4. Arbeitgeber muss die Kostenvoranschläge für die Maßnahmen besorgen
5. Antragstellung über die benötigten Mittel erfolgt vom Arbeitgeber beim
Versorgungsamt mit den beigefügten Kostenvoranschlägen
6. Das Versorgungsamt sendet einen Bewilligungsbescheid
7. Die Bestellung erfolgt
8. Die Rechnungen werden an das Versorgungsamt weitergeleitet

Wichtig: Bei sehr stark sehbehinderten oder blinden Menschen übernimmt das
Versorgungsamt(bzw. je nach Bundesland das Integrationsamt) in der Regel
100 % der Kosten.

Mein persönlicher Rat:
Bevor auch nur ein Schritt unternommen wird, unbedingt den Fachdienst des
Integrationsamt zu Rate ziehen.
Herzliche Grüße und viel Erfolg
Andrea H.

Re: Umgebung des Arbeitsplatzes eines blinden Menschen???

Andrea, Monday, 31.01.2005, 15:51 (vor 7050 Tagen) @ Siegbert Jantzen

> Guten Tag,
>
> ich bin beim Hauptzollamt Stralsund die Vertrauensperson der
> Schwerbehinderten Menschen und habe ein Problem mit der Ausstattung der
> Umgebung des Arbeitsplatzes eines blinden Mitarbeiters.
>
> Noch kann dieser Mitarbeiter etwas sehen, aber seine Blindheit verstärkt
> sich immer weiter in die negative Richtung.
>
> Nun bin ich von dem Arbeitgeber gefragt worden ob und welche Mittel
> eingesetzt werdxen können um dem Mitarbeiter auch die Möglichkeit zu geben
> an Arbeitsbesprechungen, in der 2. Etage des Dienstgebäudes - sein Büro
> befindet sich im Erdgeschoß, teilzunehmen.
>
> Ich bin auf der Suche nach DIN - Unterlagen in welchen z.B. Fahrstühle,
> Gänge usw. angesprochen werden.
>
> Vielleicht kann mir jemand von den Lesern helfen, oder jemand kennt eine
> Vertrauensperson, die dieses Problem auch lösen sollte.
>
> Vielen Dank im voraus.
>
> MfG
>
> Siegbert Jantzen

Hallo Kollege,
wende Dich doch einfach an das zuständige Integrationsamt, an den Technischen Berater. Ein Anruf und Schilderung der Situation genügt eigentlich. Die kommen vor Ort und sehen sich den Arbeitsplatz an und sind letztendlich auch für die Einrichtung und die Kostenübernahme für Umbau o.ä. zuständig. So bin ich zumindest vom Integrationsamt Augsburg gewöhnt.
Wenn das Integrationsamt nicht zuständig ist, kann auch das Arbeitsamt Ansprechpartner sein. Sehe eigentlich da keine Probleme, dafür habe die ja die Fachleute, mußt Dich doch in der Beziehung nicht selbst verkopfen.

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