Mobbing+Diskriminierung von MItarbeitern (AGG)

pacodecolonia, Monday, 18.08.2008, 17:44 (vor 5742 Tagen)

Liebe Kollegen,

in vorliegendem Fall haben sich 2 Mitarbeiter bei Vorgesetzen und Personalrat
wegen Mobbing, einer der Beiden darüber hinaus wegen Diskriminierung seiner
Behinderung bei SBV, IFD und der "Beauftragten des Bundes für Menschen mit Behinderung" beschwert.
Es hat sich über Monate nichts getan, bei allen Gesprächen wurde von Abteilungsleitung und Geschäftsführung nur bagatellisiert.
Der Behinderte (GDB 30) ist darüber krank geworden (Fehlzeit ca. 9 Wochen), erlitt einen Nervenzusammenbruch in Folge der unerträglichen Arbeitssituation. Er möchte innerhalb des Unternehmens (4500 Mitarbeiter)wechseln, um dem Mobbingtäter nicht mehr ausgeliefert zu sein.
Die einzelnen Diskriminierungspunkte sind schriftlich nachweisbar, dem Kollegen wird sein Verhalten als "große Welle" vorgeworfen, sogar dem Personalrat ist die Angelegenheit zu "heiß" geworden.

Was würdet Ihr als SBV-Vertreter unternehmen, um Euch an seiner Stelle mit dem Arbeitgeber gütlich zu einigen, ohne das er über den Tisch gezogen wird>
Gibt es ein Recht auf Einsicht in die Personalratsunterlagen für die SBV>

Seine Kollegin ("nur" gemobbt) soll vor der Geschäftsleitung eine schriftliche Véreinbarung unterschreiben, deren Inhalt Ihr erst während des Termins bekannt gegeben wird und bei der ein Volljurist zusätzlich zur Geschäftsleitung als Zeuge dienen soll.

Wer kann mir in dieser verfahrenen Angelegenheit weiterhelfen>

Viele Grüße
Paco de Colonia

Mobbing+Diskriminierung von MItarbeitern

hackenberger, Monday, 18.08.2008, 18:00 (vor 5742 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo Paco de Colonia,

» Der Behinderte (GDB 30) ist darüber krank geworden (Fehlzeit ca. 9
» Wochen), erlitt einen Nervenzusammenbruch in Folge der unerträglichen
» Arbeitssituation.

Frage: Ist dieser Koll. "von der AfA Schwerbehinderten gleichgestellt>"

Handelt es sich also um einen "Gleichgestellten">
Dieses wäre die grundsätzlich Voraussetzung für die Zuständigkeit der SchwbV. Ist der AN nicht Gleichgestellt also "nur" Behindert GdB 30, ist es "nur" eine Angelegenheit des BR/PR.

» Gibt es ein Recht auf Einsicht in die Personalratsunterlagen für die SBV>

JA!

Das Thema "Beteiligungsrechte der SchwbV" und hierzu zählt auch das Recht zur Einsicht in ALLE sitzungsrelevanten BR/PR-Unterlagen haben wir schon sehr ausführlich behandelt. Bitte Suchfunktion nutzen.

» Der Behinderte (GDB 30) ist darüber krank geworden (Fehlzeit ca. 9
» Wochen)
Hier wäre der § 84 (2) zu beachten. Dieser gilt für alle AN. Unabhänig von einer Behinderung/Schwerbehinderung. Die SchwbV ist aber "nur" bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten mit dabei. Sonst ist es "nur" eine Sache des BR/PR. Dieser ist immer mit dabei.

BR/PR und/oder SchwbV sind hier, je nachdem wo die Zuständigkeit liegt (s.oben), verpflichtet darauf hinzuwirken, dass sowohl Mobbing-Maßnahmen (sofern es sich um solche handelt) und auch Diskriminierungen unterbleiben, also der AG hier alle notwenigen Maßnahmen unternimmt. Der AG macht sich hier auch gem. AGG Schadenersatzpflichtig. Er muss sich also Mobbing-Maßnahmen und Diskriminierungen von AN zurechnen lassen.

PS: AGG bedeutet nicht immer Zuständigkeit auch bei der SchwbV. Auch hier ist die SchwbV nur bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten mit beteiligt.

Mobbing+Diskriminierung von MItarbeitern

pacodecolonia, Monday, 18.08.2008, 18:27 (vor 5742 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard Hackenberger,

danke für die schnelle Antwort.
Ist der Behinderte mit einem Gdb von 30 ab dem Moment seiner Antragstellung
schon in der Lage, SBV und IFD einzuschalten oder gibt es eine Frist wie beim besonderen Kündigungsschutz>

Ich hab wg. Personalratsunterlagen schon im Forum nachgeschaut und nichts gefunden, ich meinte nicht die Sitzungsunterlagen sondern die
"interne Personalakte des Personalrats";-) .

Viele Grüße
Paco de Colonia

Mobbing+Diskriminierung von MItarbeitern

hackenberger, Monday, 18.08.2008, 18:39 (vor 5742 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo Paco de Colonia,

» danke für die schnelle Antwort.
Bitte.

» Ist der Behinderte mit einem Gdb von 30 ab dem Moment seiner
» Antragstellung schon in der Lage, SBV und IFD einzuschalten
JA!

» "interne Personalakte des Personalrats"
Was verstehst Du unter dieser Bezeichnung>
Die Frage ist, ist es eine Sitzungsrelevante Unterlage, ich denke JA. Denn dieses alles wird ja wohl (muss) in einer Sitzung behandelt werden.

Auch das Thema "Auslegungen von PR was die SchwbV angeht" haben wir schon behandelt. Schaue z.B. mal [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=Personalauss&category=0&ao=and]hier![/link] Aber auch einmal ander verwandte Suchbegriffe nutzen.

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