hallo - wichtig (Leih- bzw. Zeitarbeit)

martin, Thursday, 28.08.2008, 08:45 (vor 5729 Tagen)

hallo, ich habe eine wichtige frage, zu der ich schnellstmöglichst eine info bräuchte.

mein arbeitgeber (am standort ca 700 menschen) stellt für call-center berufe nur noch zeitarbeitnehmer ein. so nun wurde eine person über die zeitarbeit
eingestellt, von der sich im nachhinein herausgestellt hat, das diese person stark sehbehindert ist - was ja nicht schlimm ist - jedoch ist kein geeigneter arbeitsplatz für diese person vorhanden (kein bildschirm etc.)

wer muss nun für die bereitstellung des arbeitsplatzes die kosten tragen>
die zeitarbeitsfirma als arbeitgeber> meine firma als auftraggeber>
beide>

ich habe beim integrationsamt angerufen, und dort sagte man mir - die person selbst muss sich bei der renten/krankenversicherung selbst bemühen> kann das sein>

für schnelle info super dankbar

martin
schwerbehindertenvertreter

hallo - wichtig

hackenberger, Thursday, 28.08.2008, 09:08 (vor 5729 Tagen) @ martin

Hallo Martin,

Du hast nicht geschrieben, ob diese(r) Zeit(Leih)arbeiter(in) schwerbehindert oder gleichgestellt ist.

Ist es ein(e) Zeit(Leih)arbeiter(in) welche unter die Regelungen/ den Schutz des SGB IX fällt, wäre dein AG hier zuständig, gem. § 81.

» ich habe beim integrationsamt angerufen, und dort sagte man mir - die
» person selbst muss sich bei der renten/krankenversicherung selbst bemühen>
» kann das sein>
Diese Antwort kann ich so nicht nachvollziehen. Hier gab es vielleicht ein Missverständnis. Denn die Renten/Krankenversicherung kann hier ggf. der zuständige REHA-Träger sein. Also die Stelle an welche sich der AG wenden muss um Mittel gem. der SchwbAV für die behindertenbedingte Ap-Ausstattung in Anspruch zu nehmen.

PS: Leiharbeitnehmer sind gemäß § 7 Satz 2 BetrVG wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im fremden Betrieb tätig werden (GK-SGB IX / Schimanski Rdnr. 45). (Knittel Rn 39 zum § 94).

hallo - wichtig

martin, Thursday, 28.08.2008, 09:19 (vor 5729 Tagen) @ hackenberger

Danke, das ging ja FIX:-)

also , der Zeitarbeitnehmer ist "schwerbehindert" - mit amtl. Ausweiss

heisst also, das in diesem Falle "meine Firma" die Kosten zu tragen hat>
und sich ggf. an die REHA - Träger wenden kann um Kosten übernommen zu bekommen>

hallo - wichtig

hackenberger, Thursday, 28.08.2008, 09:23 (vor 5729 Tagen) @ martin

Hallo Martin,

JA!

Es gibt übrigens ein ganz aktuelles Urteil zum Thema "Leiharbeitnehmer"

Leiharbeitnehmer können nicht so einfach eingestellt werden! ArbG Frankfurt/Main, 28.5.2008 - Az: 7 BV 1446/07 Also kommt hier auch § 81 i.V. mit § 95 (2) SGB IX zur Wirkung.

hallo - wichtig

martin, Thursday, 28.08.2008, 09:45 (vor 5729 Tagen) @ hackenberger

Danke Bernhard, du hast mir sehr sehr geholfen!!!

schönen (rest)tag noch

gruss aus nürnberg

martin

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