Dienstreisen von Schwerbehindertenvertreter (Allgemeines)

Bohlmann, Karsten @, Tuesday, 18.01.2005, 11:54 (vor 7063 Tagen)

Ist es richtig das die Schwerbehindertenvertrtung keinen Dienstreiseantrag
stellen muß sondern der Dienststellen nur anzeigen das es zur Wahrnehmung
ihrer Interessen dient>

Re: Dienstreisen von Schwerbehindertenvertreter

hackenberger, Tuesday, 18.01.2005, 13:17 (vor 7063 Tagen) @ Bohlmann, Karsten

Hallo Karsten,

die SchwbV hat keinen Vorgesetzten. Sofern es im Betrieb Regelungen über
die Durchführung von Dienstreisen gibt, muss dieses dort auch darstellbar
sein. Es ist aber üblich, dass es in Betrieben bestimmte Kostenstellen
und hierfür auch entsprechende Verantwortliche gibt, auch dort muss
geregelt sein wer die Kostenverantwortung für die Dienstreisekosten der
SchwbV hat.

Bei mir ist es so geregelt, die SchwbV nutzt die gleiche Kostenstelle wie
der BR und die SchwbV regelt eigenständig ihre Kosten in vernünftiger
Weise. Ich bespreche aber auch stets meine notwendigen Kosten mit dem BR-
Vorsitzenden auch in der Planungsphase.

Sofern Kosten für Schulungen und Seminare anstehen, teile ich die
voraussichtlichen Kosten rechtzeitig dem AG mit. Damit könnte dieser ggf.
gerichtlich diese anfechten was bisher aber noch nie geschehen ist. Liegt
vermutlich aber auch daran, dass ich mit Augenmaß plane und auch
vertrauensvoll mit dem AG zusammenarbeite.

Eine Forderung des AG, dass die SchwbV alle ihre Kosten vorher vom AG
bewilligen lässt, könnte den Sachverhalt der Mandatsbehinderung erfüllen.

Bernhard

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