Teilnahme an Besprechungen Sitzungen (Umgang mit BR / PR)

Peter Bocklet @, Tuesday, 18.01.2005, 15:19 (vor 7056 Tagen)

Ich bin als Vertrauensmann der Schwerbehinderten gewählt.
Gleichzeitig bin ich freigestelltes BR-Mitglied.
Wir haben einen Ausschuss BA-BL Betriebsausschuss-Betriebsleitung,welcher
sich in der Regel einmal im Monat trifft.Hier bin ich nicht Mitglied.
Habe ich das Recht an diesen Sitzungen(Besprechungen teilzunehmen>

Re: Teilnahme an Besprechungen Sitzungen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 18.01.2005, 15:31 (vor 7056 Tagen) @ Peter Bocklet

Hallo Peter,
selbstverständlich hast Du das Recht an der BA-Sitzung oder am
Monatsgespräch teil zu nehmen.
Geregelt im SGB IX §95 (5).
Gruß Hans-Peter

Re: Teilnahme an Besprechungen Sitzungen

Mario, Thursday, 02.11.2006, 01:47 (vor 6403 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Peter,
» selbstverständlich hast Du das Recht an der BA-Sitzung oder am
» Monatsgespräch teil zu nehmen.
» Geregelt im SGB IX §95 (5).
» Gruß Hans-Peter

Hallo Hans-peter,

was wird bei so einem Monatsgespräch aus deiner Erfahrung denn besprochen>, wer ist hier anwesend>

Gruss

Mario

Re: Teilnahme an Besprechungen Sitzungen

Mariam, Thursday, 02.11.2006, 02:42 (vor 6403 Tagen) @ Mario

Was kann man tun, wenn der SBV zu BR-Sitzungen regelmäßig und vorsätzlich nicht eingeladen wird> Wie steht es mit der Gültigkeit der Beschlüsse, die auf diesen Sitzungen gefaßt werden>

Re: Teilnahme an Besprechungen Sitzungen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 02.11.2006, 07:59 (vor 6403 Tagen) @ Mario

Hallo Mario,
bitte keine neuen Fragen an die alten anhängen sondern ein neues Posting durchführen.

Am Monatsgespräch oder manchmal auch 74iger Gespräch bezeichnet nimmt der Chef oder Chefin und der BR teil. Da soll der Chef/Chefin informieren, was im Betrieb so los ist.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Re: Teilnahme an Besprechungen Sitzungen

hackenberger, Thursday, 02.11.2006, 08:37 (vor 6403 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Mario,

als Ergänzung zu Hans-Peters Antwort, nur noch einmal zur Klarstellung weil immer wieder es angesprochen wird, neben dem BR auch immer die SchwbV.

So nach dem Motto was Besprechungen/Arbeitsgruppen/Ausschüsse/74-er-Gespräche usw. betrifft:
Wo "DU/BR" hingehst/teilnimmst, werde auch "Ich/SchwbV" hingehen/teilnehmen.;-)

Re: Teilnahme an Besprechungen Sitzungen

Roland, Tuesday, 18.01.2005, 20:12 (vor 7055 Tagen) @ Peter Bocklet

Hallo Peter,

abgesehen von Deiner Frage, gibt es noch einen weiteren interessanten
Aspekt für Dein Doppelmandat.
Als VP Schwb bist Du, was Abstimmungen betrifft, nicht Stimmberechtigt.
Als ordentliches BR - Mitglied schon.

Gruß

Roland

Re: Teilnahme an Besprechungen Sitzungen

Mario, Thursday, 02.11.2006, 01:46 (vor 6403 Tagen) @ Roland

» Hallo Peter,
»
» abgesehen von Deiner Frage, gibt es noch einen weiteren interessanten
» Aspekt für Dein Doppelmandat.
» Als VP Schwb bist Du, was Abstimmungen betrifft, nicht Stimmberechtigt.
» Als ordentliches BR - Mitglied schon.
»
» Gruß
»
» Roland

Hallo Roland,

doofe frage was heisst VP Schwb>.. ich dachte wenn ich schwerbehinderten Vertreter bin kann ich mitentscheiden>..

Gruss

Mario

Re: Teilnahme an Besprechungen Sitzungen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 02.11.2006, 07:56 (vor 6403 Tagen) @ Mario

» was heisst VP Schwb>
Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

».. ich dachte wenn ich schwerbehinderten Vertreter bin kann ich
» mitentscheiden>
Du kannst mitreden und versuchen mit deinen Argumenten die Koll. vom BR zu überzeugen.
Abstimmen tut aber nur der BR oder PR.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Re: Teilnahme an Besprechungen Sitzungen

micha, Rheinland/Pfalz, Friday, 10.11.2006, 05:07 (vor 6395 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans Peter,
» Abstimmen tut aber nur der BR. (Ausnahme bei Betrieben im öffentlichen
» Dienst).

kannst du mir bitte sagen wo ich das mit der Ausnahme finde> Bei uns (öffentl. Dienst in RLP) wird das vom PR immer verneint. Die SBV sitzt bei PR Sitzungen immer wie ein Stiefkind am Tisch weil Sie angeblich nicht mit abstimmen darf.
Gruß Micha

--
Gruß Micha

Re: Teilnahme an Besprechungen Sitzungen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 10.11.2006, 07:58 (vor 6395 Tagen) @ micha

Hallo Micha,

ich kann dir nur sagen wo es im BayPersVG steht:
Art. 40
(2) Bei Beschlüssen, die überwiegend Beschäftigte im Sinn von Art. 58 Abs. 1 betreffen, haben die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung Stimmrecht; dies gilt für die Schwerbehindertenvertretung entsprechend.

Du musst jetzt nur dein für dich zutreffendes Gesetz durchsuchen, ob es dort auch diesen Passus gibt.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Personalvertretungsrecht der Länder

micha, Rheinland/Pfalz, Saturday, 11.11.2006, 16:07 (vor 6394 Tagen) @ Hartmut

Bei uns in RLP sieht es so aus. Hier ein Auszug aus dem LPersVG:

§ 35 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
(1) Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Personalrats
und dessen Ausschüssen beratend teilzunehmen. Sie kann beantragen, Angelegenheiten,
die einzelne Schwerbehinderte oder die Schwerbehinderten als Gruppe
besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.

--
Gruß Micha

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