Lohneinsicht (Lektüre / Gesetze)

Wolke, Tuesday, 23.09.2008, 10:56 (vor 5704 Tagen)

Guten Tag
erst mal Danke daß es dieses Forum gibt

Nun meine Frage :wir haben einen Betriebsrat und der einen Ausschuss der Einsicht in die Lohnliste hat er kommt heute zusammen und ich wollte als Schwerbehindertenverteter dabei sein.Das wurde mir untersagt mit der Begründung:
Ich kann mich dazusetzen habe aber kein Recht auf die Einsicht der Liste.

Lohneinsicht

hackenberger, Tuesday, 23.09.2008, 12:11 (vor 5704 Tagen) @ Wolke

Hallo Wolke,

erst einmal Danke für das Lob.

Der BR möge doch bitte einmal den § 95 (4) sowie den § 32 BetrVG lesen und beachten.

Die SchwbV hat ein uneingeschränktes Teilnahmerecht an allen BR-Gremien und darf selbstverständlich auch alle hier zugehörigen Unterlagen einsehen und sich auch uneingeschränkt äußern.

Eine Verweigerung der Teilnahme und der Einsicht in die Unterlagen würde den Sachverhakt der Mandatsbehinderung darstellen, mit all den möglichen Folgen für den BR. Also ArbG-Beschlussverfahren usw.

Bei Thema Lohnlisten, bestehe keine Bedenken die Werte (Löhne) der Schwerbehinderten und Gleichgestellten einzusehen und einige hier vergleichbare Werte (Löhne) von Nichtbehinderten. Dieses um feststellen zu können ob hier die Schwerbehinderten und Gleichgestellten gleich behandelt werden.

Aber die SchwbV sollte sich auch immer überlegen, was möchte ich warum sehen. Also nicht nur ich habe das Recht und daher nehme ich es mir. Ein solches Verhalten sei es gegenüber dem BR oder AG fördert nicht unbedingt die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Fazit: Also immer alles mit Maß und Ziel und auch immer mit nachvollziehbaren Argumenten und nicht mit Gesetzen begründen.

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