Kostenübernahme für besonderes Sitzmöbel (Hilfsmittel)

Erwin L., Wednesday, 24.09.2008, 08:45 (vor 5696 Tagen)

Hallo,

ich bin noch nicht allzulange SchwbV und schreibe zum ersten Mal in diesem Forum. Ich grüße daher zunächst alle schon registrierte Nutzer und bedanke mich schon jetzt für Antworten die ich sicherlich erhalten werde.

Nun zu meiner Frage:
Bei uns wurde erst vor kurzem die Büroeinrichtung unter Berücksichtigung der Ergometrie erneuert. Ich habe aber einen Kollegen der trotz das Die jetzige bestuhlung voll einstellbar ist einen besonderen Sitz. Dieser Sitz besteht haupsächlich aus einer starken Stahlfeder worauf sich eine Sitzfläche befindet. Dadurch geht die fehder bei jeder Bewegung mit und entlastet dadurch die Wirbelsäule. Wer ist hier für diesen Sitz Kostenpflichtig> Der AG, das Integrationsamt oder die Krankenkasse und wo bekomme ich evtl. einen Antrag auf Kostenübernahme hierfür>
nachdem es evtl. auch nicht in allen Bundesländern gleich ist noch der Hinweis das ich aus Bayern komme.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin

Kostenübernahme für besonderes Sitzmöbel

hackenberger, Wednesday, 24.09.2008, 10:25 (vor 5696 Tagen) @ Erwin L.

Hallo "Erwin L.",

erst einmal willkommen hier. :flower:

» Wer ist hier für diesen Sitz Kostenpflichtig> Der AG, das Integrationsamt
» oder die Krankenkasse
immer erst einmal der AG, Rechtsgrundlage § 81 (4) SGB IX.

Der AG kann aber ggf. hierfür Mittel aus der SchwbAV erhalten. Zuständig wäre dann das IA als Ansprechpartner. Dort bekommt der AG auch die notwenigen formellen Anträge für Mittel der Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Leistungen an schwerbehinderte Menschen (Leistungsübersicht). Es kann aber auch erst einmal ein formloser Antrag gestellt werden. Siehe auch Kapitel 5 SGB IX, Teil 1, §§ 33 und 34.

Droht dem AN ohne diese besondere Ap-Ausstattung Berufs-/Erwerbsunfähig. Dann könnte die Deutsche Rentenversicherung Leistungspflichtig sein.

Die Deutsche Rentenversicherung (nur zuständig für Rentenversicherte AN, also nicht für Beamte) wird immer nur dann als Leistungsträger zuständig, wenn ohne die Hilfe/ das Hilfsmittel die Arbeitsunfähigkeit droht. Siehe §§ 10 und 11 SGB VI - Persönliche Voraussetzungen.

Ist die Deutsche Rentenversicherung der zuständige Leistungspflichtige, muss der Versicherte dort einen Antrag stellen. Sie fördert aber immer nur den Versicherten, also nur der Versicherte kann dort Leistungen beantragen, nie den AG. Die Deutsche Rentenversicherung leistet bei Zuständig- und Förderungswürdigkeit aber immer eine 100% Leistung.

Der Versicherte kann aber auch die SchwbV (bei Schwerbehinderten) bevollmächtigen in seinem Namen dort einen Antrag zu stellen. Er kann auch sofern seinem Antrag stattgeben wird seinen Leistungsanspruch an den AG abtreten.

Es ist in beiden Fällen notwenig, dass zum einen eine entsprechende Notwendigkeit ärztl. belegt wird. Weiter sollte man auch im Vorfeld entweder mit dem technischen Berater des IA oder mit den entsprechenden Stellen (Berater) der Deutschen Rentenversicherung Kontakt aufzunehmen. Die Deutsche Rentenversicherung bedient sich oftmals der Unterstützung der technischen Berater der AfA.

Bezügl. der Zuständigkeit des IA ist es auch noch wichtig zu wissen, dass kein Rechtsanspruch auf Mittel der SchwbAV besteht. Es handelt sich um eine Kannleistung. Es gibt IA in bestimmten Bundesländern welche bei Stühlen grundsätzlich keine Mittel gewähren. Daher vorher diese abklären, erspart dann die Arbeit der Antragstellung.

Den Antrag beim IA muss der AG stellen. Die SchwbV kann den AG ggf. unterstützen, z.B. das notwenige vorklären und den Antrag vorbereiten. Es bedarf aber die Unterschift des AG auf den Anträgen.

Kostenübernahme für besonderes Sitzmöbel

Ede vom Bayerwald, Thursday, 25.09.2008, 06:29 (vor 5695 Tagen) @ Erwin L.

Hallo Erwin,

Also bei uns (Südostbayern) war es früher so, dass ich meine Förderungen für die Kollegen vom IA bekommen habe. Seit einigen Jahren ist hierfür nur noch die DRV (Rentenversicherung Berlin) zuständig. Die haben wohl in allen Bezirken Bayerns in der Stadt der Bezirksregierung eine Niederlassung, kannst dich da eventuell beraten lassen.

Die Anträge gingen seit der Gesetzesänderung alle nach Berlin und ich habe auch mit denen telephoniert und die hatten dann auch jeweils die Unterlagen.

Bei Hörgeräten gab es wohl auch einen Teil von der Krankenkasse dazu.

Erst wenn die Berliner nicht alles zahlen, lohnt sich bei uns der Anruf/Antrag beim IA. Die zahlen, wenn überhaupt, dann nur einen eventuellen Differenzbetrag, da die DRV inzwischen bei vielen Förderungen Höchstbeträge hat die die nicht überschreiten, also z-B- bei einem Kollegen die Stuhlkosten nicht vollständig abgedeckt waren. Wenn die beim IA einen Differenzbetrag übernehmen sollten, so muss die Begründung allerdings gut sein.

Gruß Ede

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