Hauptvertrauensmann (Wahlen)

Karsten Bohlmann @, Wednesday, 19.01.2005, 07:26 (vor 7040 Tagen)

Hab da noch eine Frage! Bin ich als Hauptvertrauensmann der
Schwerbehinderten auch für die Bezirksverwaltungen (6) wo es keine
Vertrauens-Person gibt zusdändig > und wo finde ich den §
Danke Karsten

Re: Hauptvertrauensmann

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 19.01.2005, 08:29 (vor 7040 Tagen) @ Karsten Bohlmann

Hallo Kartsen,
das SGB sagt im §97 (6), dass du für diese zuständig bist.
Gruß Hans-Peter

b>SGB IX §97</b>

(6) Die Gesamtschwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der
schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen
oder mehrere Betriebe oder Dienststellen des Arbeitgebers betreffen und
von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder
Dienststellen nicht geregelt werden können, <b>sowie die Interessen der
schwerbehinderten Menschen, die in einem Betrieb oder einer Dienststelle
tätig sind, für die eine Schwerbehindertenvertretung nicht gewählt
ist;</b> dies umfasst auch Verhandlungen und den Abschluss entsprechender
Integrationsvereinbarungen. Satz 1 gilt entsprechend für die Konzern-,
Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung sowie für die
Schwerbehindertenvertretung der obersten Dienstbehörde, wenn bei einer
mehrstufigen Verwaltung Stufenvertretungen nicht gewählt sind.

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