arbeitszuteilung für schwerbehinderte (Allgemeines)

susann @, Wednesday, 19.01.2005, 11:05 (vor 7040 Tagen)

hallo,
ich leite einen abschnitt mit 5 mitarbeiterinnen. von denen 2
Mitarbeiterinnen schwerbehindert sind.

bei einer dieser beiden kam es im jahre 2002 bezüglich der
arbeitsmengeneinteilung zu folgender äußerst fragwürdigen regelung:
die arbeitszeit beträgt 75% und die arbeitrate, welche ihr zugeteilt
wurde,lastet gerade einmal eine halbtagskraft aus.

meiner ansicht nach geht diese vorgehensweise weit über den beabsichtigten
nachteilsausgleich gegenüber von gesunden mitarbeitern hinaus zumal sie
natürlich beamtenbezüge für eine echte 3/4-kraft bekommt. hierbei handelt
es sich meiner Information nach um einen einzelfall. allen anderen
schwerbehinderten wurden die arbeitsraten entsprechend ihrer arbeitzeit
zugeteilt.

hinzu kommt noch, dass sie dieser aufgabe überhaupt nicht mehr gewachsen
ist und bei jedem noch so kleinen anfall von stress krank wird und
entsprechende fehlzeiten bestehen.

meine fragen nun:

ist diese arbeitszuteilung rechtens>
wo ist das genau geregelt>
an wen kann ich mich wenden, wenn die dienstellenleitung nicht gewillt ist
etwas an dem zustand zu ändern> (es wird der betreffenden selbst durch die
ständige überforderung zusätzlich geschadet.)
wie kann man eine amtsärztliche untersuchung veranlassen um offiziell die
arbeitsfähigkeit dieser kollegin festzustellen>

Re: arbeitszuteilung für schwerbehinderte

R. Smith, Wednesday, 19.01.2005, 20:30 (vor 7039 Tagen) @ susann

Wenden Sie sich an die zuständige Schwerbehindertenvertretung und bitten Sie diese Ihnen Informationen zum Thema Prävention zu geben. Im Internet können Sie inzwischen schon viel zu diesem Thema finden (SGB IX und Prävention als Suchbegriff eingeben).

R. Smith

Re: arbeitszuteilung für schwerbehinderte

hackenberger, Friday, 21.01.2005, 11:03 (vor 7038 Tagen) @ susann

Hallo Susann,

ich bin sehr enttäusch von einer solchen Art der Fragestellung bzw. einer solchen Auffassung, gerade weil diese von einer Führungskraft kommt. Von Führungskräften sollte man eigentlich eine gewisse Sozialkompetenz erwarten. Aufgrund deiner Fragestellung würde ich diese, wäre ich in deiner Dienststelle Vertrauensperson der Schwerbehinderten in Fragestellen. Besonders betroffen macht mich die Tatsache, dass du offenbar in einem Versorgungsamt arbeitest. Denn gerade von Führungskräften im Versorgungsamt sollte man ein besonders Verständnis für die Belange der Schwerbehinderten und Kenntnis des SGB IX erwarten dürfen.

Es ist besonders in Behörden eine normale Handlungsweise, dass leistungseingeschränkte Mitarbeiter solche Abschläge in der zu erbringende Arbeitsmenge erhalten. Aber auch verantwortungsvolle Arbeitgeber in der Industrie handeln so. Es ergibt sich auch aus dem § 81 SGB IX. Arbeitgeber haben auch die Möglichkeit für diese Leistungseinschränkungen von Schwerbehinderten Lohnkostenzuschüsse als Ausgleich von den Integrationsämtern zu erhalten. Im Gegenzug erfolgt dafür eine Minderung der zu erbringenden Arbeitsleistung. Ebenso können der AG Betreuungszuschüsse erhalten sofern der Schwerbehinderte Hilfe/Unterstützung Dritter bedarf.

Ich selbst habe in meinem Unternehmen auch leistungseingeschränkte Schwerbehinderte wo entsprechend verfahren wird. Ich kann dir auch aus meiner nun langen Tätigkeit als Vertrauensperson versichern, dass ich keinen Betroffenen kenne welcher nicht liebend gerne die gleiche Leistung bringen würde wie Nichtbetroffene.

Zum Schluss noch folgender Hinweis: In dem von dir geschilderten Falle ist vielmehr der AG in der Pflicht der Anwendung/Umsetzung der Forderungen aus dem § 84 SGB IX. Du müsstest als Führungskraft weiter prüfen wie kann ich den betroffenen Mitarbeiter fördern und motivieren und ggf. den Arbeitsablauf so anpassen, dass der Koll. ohne Leistungseinschränkungen arbeiten kann. Weiter auch was kann, muss ich tun um Krankenfehltage zu vermeiden (§ 84 (2) SGB IX). Prüfe auch einmal, wer/was/wo ist der Grund für den Stress der zu Fehltagen führt>

Bernhard

Re: arbeitszuteilung für schwerbehinderte

susann @, Friday, 21.01.2005, 16:02 (vor 7037 Tagen) @ susann

hallo bernhardt,

ich wollte mit sicherheit nicht den eindruck der verständnislosen führungskraft erwecken. das ist NICHT der fall.

ich habe die geschichte nur so kurz wie möglich darstellen wollen. solche dinge wie gespräche, motivation und förderung sind lange schon gelaufen und laufen immer wieder. ich spreche oft mit ihr und versuche wege zu finden den druck zu nehmen und nehme auch arbeit ab. also nichts mit rücksichtslosigkeit.

fakt ist nur, dass sie sich den druck teilweise selbst macht und dieser aufgabe in einem massengeschäft mit teilweise schwieriger kundschaft nicht gewachsen ist. man tut ihr also auf dauer keinen gefallen mit dieser stelle und sollte sie vielmehr in einen bereich umsetzen wo dieser druck sowie komplizierte auseinandersetzungen nicht stattfinden.

außerdem sehe ich meine aufgabe nicht nur im schutz benachteiligter kollegen sondern nach jahren vieler und heftiger engpässe in meinem abschnitt muss ich meine fleißigen bienen ebenfalls schützen. ich kann nicht zulassen, dass sie kaputt gespielt werden und irgendwann genauso enden.

aber ich gleite ab.

die amtsleitung wurde auf diese tatsache bereits von meiner vorgängerin aufmerksam gemacht und ist nicht willens irgendetwas zu tun, was ich wiederum sowohl gegenüber den schwerbehinderten als auch der übrigen belegschaft für verantwortungslos halte. daher meine fragen, was ich tun kann.

im übrigen weiß ich gerade weil ich im schwerbehinderten bereich arbeite, dass es nicht nur die netten arbeitwilligen beeinträchtigten gibt sondern auch die, welche sich auf ihren rechten ausruhen. das ist sicher eine recht geringe zahl aber mit der zeit erlebt man so einiges, da würdest du dich wundern und auch nicht nur an das gute glauben. ich kenne genügend davon im eigenen amt. und da empfinde ich es als frechheit als inkompetent dargestellt zu werden, wo gerade meine kollegen und ich mit dem hohen mass an verständniss immer wieder reingelegt wurden. so eine geschichte hat immer 2 seiten und die sollte man sich immer anschauen.

schade, dass man bei diesem forum keine brauchbaren antworten findet.

susann

Re: arbeitszuteilung für schwerbehinderte

R.Smith, Friday, 21.01.2005, 16:32 (vor 7037 Tagen) @ susann

Mir wird ganz anders wenn ich daran denke welche Haltung Mitarbeiter eines
Amtes (die auch noch für Menschen mit Behinderung in einem wichtigen Bereich zuständig sind) behinderten Kollegen gegenüber haben. Da kann man nur hoffen, dass dies ein Einzelfall ist.


Re: Arbeitszuteilung für schwerbehinderte Beschäftigte und Fehlzeiten

Wolfgang E., Friday, 21.01.2005, 18:30 (vor 7037 Tagen) @ susann

Bei schwerbehinderten Mitarbeitern hat der Arbeitgeber bei derartigen Schwierigkeiten „möglichst frühzeitig“ u.a. die SBV und den PR einzuschalten (§ 84 Abs. 1 SGB IX).

Außerdem ist der Arbeitgeber bei "entsprechenden Fehlzeiten" nach § 84 Abs. 2 SGB IX n.F. zum sog. betrieblichen Eingliederungsmanagement gesetzlich verpflichtet, um Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Näheres dazu unter
www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/eingliederungsmanagement/index.html

Re: arbeitszuteilung für schwerbehinderte

Dana Weinhage, Monday, 24.01.2005, 08:17 (vor 7035 Tagen) @ susann

Dass man hier keine guten Antworten und Handlungshinweise bekommt, kann ich nicht behaupten.

Dieses Argument, die behinderten kennen ihre Rechte und ruhen sich darauf aus, habe ich im letzten Jahr so oft gehört!!! Dabei ging es auch um eine Kollegin, die ihre Leistung nicht mehr 100% erbringen konnte und man wollte sie um 2 Vergütungsgruppen herabgruppieren!! mit einer Änderungskündigung! Schließlich war dies nach Ansicht ihrer Chefin den anderen Kolleginnen nur gerecht! Was sich nach einigen GEsprächen mit der achso-verständnisvollen Chefin und Teamleiterin herausstellte, war, dass diese beh. Kollegin allgemein ein Problem für die Abteilung war. Das heißt, die Damen kamen einfach aus persönlichen Gründen nicht klar! Da wurden persönliche Geschichten von vor 100 Jahren rausgekramt und was weiß ich nicht noch. Letztendlich konnte ich mit Hilfe des Integrationsamtes eine ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG verhindern! Denn es wurde ein sog. Leistungsminderungsausgleich gezahlt.

Was ich nur sagen wollte, meistens staut sich bei den Kollegen einfach nur Wut auf, weil Probleme nicht gleich am Anfang besprochen werden. Ist ein beh. Mensch krank, heißt es: oh, siehste, der iss schon wieder krank, der ruht sich auf seiner beh. aus! Was meinen SIe, wie viele nicht behinderte regelmäßig krank sind, aber dass ist ja normal.

Zum Schluss wollt ich noch sagen, dass ich das Forum sehr schätze und bereits gute Hilfe und Tipps erhalten haben. Macht weiter so!

LG Dana

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