Keine Absage erteilt worden (Einstellung)

Jan, Monday, 13.10.2008, 16:00 (vor 5692 Tagen)

Hallo, habe einen kleinen problematischen fall in der Firma. Ich habe den Anschein als ob dort eine Bewerberin bewußt hingehalten wird, die man nicht einstellen will:

Eine Bewerberin mit Behinderung bewirbt sich auf eine Teamasistenten Stelle (kleine Führungsposition - Vollzeit). Darüber wurde ich als SchBV informiert und mir Ihre Bewerbung vorgezeigt.
Als die Stelle durch den BR ging, wurde sie nicht berücksichtigt und ihr Name stand auch nicht auf der liste der Bewerber.
Daraufhin habe ich die Bearbeiterin darauf angesprochen und sie teilte mir kurz mit, dass man sich Gegenseitig darauf geeinigt hat, dass sie für eine Vergleichbare Stelle in einer anderen Abteilung in frage kommt.
- hätte ich hier nicht schon frühzeitig über eine Änderung informiert werden sollen>

Mich machte dies Mißtrauich und ich bat dem IfD darum zu erfahren wie das Gespräch ablief. Dieser vermittelte sofort den Kontakt zur betreffenden Frau.
Sie teilte mir mit, dass es keine Absage gegeben habe, lediglich wurde erklärt dass das Auswahlverfahren jetzt erst anlaufe und ob sie auch noch Interesse an einer anderen Stelle hat - dies bejahte sie natürlich.

Vom BR habe ich dann erfahren das diese andere Stelle intern vergeben werden soll, dies sei schon beschlossen. Doch dasanze ist noch nicht beim BR auf den Tisch gelegt worden, wahrscheinlich weil man meinen Gegenwind spürt:-)
Statdessen wurde die gute Frau nochmals angegrufen und gefragt ob sie eine Teilzeitstelle annehmen würde, dies hat sie abgelehnt.
Sie wurde weder zum Vorstellungsgespräch geladen, noch hat sie eine schriftliche Absage erhalten und auch mündlich wurde keine erteilt.
Wie kann sich die Firma ein bild von Ihr machen, wenn man sie nicht mal zum Gespräch einladen kann>
Nach einen Gespräch - ein weiteres wird folgen - rühmt sich die Sachbearbeiterin, dass man sier nicht abgelehnt hat, sondern ihr so viele möglichkeiten gibt. Dies macht man mit Nichtbehinderten nicht.

Wie seht Ihr den Fall>

Keine Absage erteilt worden

hackenberger, Monday, 13.10.2008, 16:23 (vor 5692 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

ich kann Deine Bedenken voll nachvollziehen. Nur muss ich mich auch fragen, warum hast Du und auch der BR nicht reagiert, als die zu besetzende Stelle im BR behandelt wurde>

Dir war die Bewerbung doch bekannt! Hier hätte der Vorgang der Einstellung an den AG zurück gegeben werden müssen, mit dem Hinweis, dass nicht alle Bewerber im Auswahlverfahren berücksichtigt wurden und auch die bei der Einstellungsmaßnahme vorgelegten Unterlagen nicht vollständig seien. Denn es hätte eine Übersicht aller Bewerber und eine Aussage warum gerade diese Bewerberin/ dieser Bewerber eingestellt werden soll.

Ich unterstelle einmal, dass Dein AG die Pflichtquote nicht erfüllt. Daher hättest Du als SchwbV auf den § 81 (1) Satz 7 und 8 "-7-Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht und ist die Schwerbehindertenvertretung oder eine in § 93 genannte Vertretung mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden, ist diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen zu erörtern. -8- Dabei wird der betroffene schwerbehinderte Mensch angehört." hinweisen und dann entsprechend handeln müssen.

Du hättest auch den Beschluss des BR „Zustimmung zur Einstellung“ § 95 (4) Satz 2 und ggf. die gesamte Maßnahme des AG § 95 (2) Satz 2 aussetzen lassen können/ müssen.

Nun dürfte es bei dieser Stelle wohl zu spät sein, da hier ja, so verstehe ich Deinen Beitrag, dieser Einstellung auch vom BR zugestimmt wurde und die wohl auch besetzt ist.

Nun hat die Bewerberin "nur" noch die Möglichkeit hier wegen Verstoß gegen das AGG i.V. mit § 81 SGB IX, rechtliche Schritte gegen den AG einzuleiten.

Du kannst den AG auf dieses hinweisen, ggf. findet er dann doch noch eine Einstellungsmöglichkeit auf einem Vollzeit-Ap im Betrieb.

Keine Absage erteilt worden

Jan, Monday, 13.10.2008, 16:35 (vor 5692 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
danke für die schnelle Antwort.

Ich gebe Dir recht, ich hätte das ganze aussetzen sollen.
Doch als man mir mitgeteilt hat, dass sie für eine vergleichbare Stelle vorgesehen sei, war ich erstmal zufrieden gestimmt. Man will ja immer den Ärger vermeiden.

Doch wie sieht es aus, muß sie keine Absage erhalten oder gar zum Gespräch geladen werden>

Gruß
Jan

Keine Absage erteilt worden

hackenberger, Monday, 13.10.2008, 18:21 (vor 5692 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

» danke für die schnelle Antwort.
bitte.

» Ich gebe Dir recht, ich hätte das ganze aussetzen sollen.
Zuminest mit den Betroffenen klären ob die Aussage des AG stimmt und ggf. bis zur Klärung aussetzen und den AG auf seine Pflichten gem SGB IX § 81 und die Folgen bei Missachtung hinweisen.

» Man will ja immer den Ärger vermeiden.
Ist auch gut so, doch manchmal muss man auch einmal kritisch auftreten.

» Doch wie sieht es aus, muß sie keine Absage erhalten oder gar zum Gespräch
» geladen werden>
Also nun den AG ansprechen und zum Handeln anregen, möglichst mit positivem Ausgang. In der Zukunft frühzeitig handeln und dem AG auch ganz deutlich darlegen, dass ein solches Handeln nicht noch einmal akzeptiert wird. Den BR bitte auch auf diese Linie bringen.

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