Risiken bei betriebsärztlicher Untersuchung (BEM)

pacodecolonia, Friday, 24.10.2008, 10:16 (vor 5691 Tagen)

Ein sbM ist zu einer betriebsärztlichen Untersuchung, 2 Tage vor seinem
BEM-Gespräch eingeladen worden.
Er möchte den Betriebsarzt über seine psychischen Einschränkungen
durch Depression/Angstzustände etc. informieren, um Ihn im BEM als "Partner" zu gewinnen.
Andererseits fürchtet er sich, "zuviel" bekanntzumachen. Der Betriebsarzt unterliegt zwar einer Schweigepflicht gegenüber der Bekanntgabe von Befunden,
muß m.W. aber auch den Arbeitgeber über mögliche Folgen der Einschränkungen unterrichten. Das kann einer Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz schwierig oder unmöglich machen.
Nicht vergessen sollte man, das der BA trotz Schweigepflicht direkt der Geschäftsführung untersteht - und ein bißchen geplappert wird immer ;-)

Wer hat einen Tipp für diese "Gradwanderung">

Paco de Colonia

Risiken bei betriebsärztlicher Untersuchung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 30.10.2008, 08:24 (vor 5685 Tagen) @ pacodecolonia

» Muß m.W. aber auch den Arbeitgeber über mögliche Folgen der
» Einschränkungen unterrichten.
...und das ist auch gut so, denn es geschieht auch zum Nutzen des AN.

» Das kann einer Umsetzung auf einen anderen
» Arbeitsplatz schwierig oder unmöglich machen.
Gerade die Argumentation des Betriebsarztes (BA) macht doch eine Umsetzung nach §81 SGB IX leichter bzw. begründbar. Hilfreich könnte hier auch ein Gespräch SBV und BA sein mit dem Ziel eine möglichst behindertengerechte Unterbringung im Betrieb zu suchen.

» Nicht vergessen sollte man, das der BA trotz Schweigepflicht direkt der
» Geschäftsführung untersteht - und ein bißchen geplappert wird immer ;-)
Achtung! Diese Einstellung kann dazu führen niemanden mehr zu vertrauen.
Es mag Ausreisser geben, aber grundsätzlich solltest du von der Verschwiegenheit ausgehen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Risiken bei betriebsärztlicher Untersuchung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 31.10.2008, 10:24 (vor 5684 Tagen) @ pacodecolonia

» Nicht vergessen sollte man, das der BA trotz Schweigepflicht direkt der
» Geschäftsführung untersteht - und ein bißchen geplappert wird immer
Ergänzend möchte ich hier noch den § 203 des StGB anführen:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__203.html
Ein Blick lohnt sich ;-)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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