Entschädigungsanspruch nach Selbstkündigung (Allgemeines)

Thaddäus @, Friday, 21.01.2005, 17:09 (vor 7037 Tagen)

Ich habe mal gelesen, das jemand in solche Situation nach Jahren, sein ehemaliges Betrieb geklagt hat. Ich war gezielt gemobt, erlitte dabei psychosomatische und physische (Bandscheibenvorfal) Erkrankungen und am Ende habe selbe gekündigt. Meine Schwerbehinderung beträgt 40 GgB. Meine Kündigungt erfolgte am 12.12.2000. Ich könnte bis Heute keine neue Arbeit finden, trotz daß ich eine Umschulung (zum Netzwerkadministrator)abgeschlossen habe. Ich bin 55 Jahre alt.

Re: Entschädigungsanspruch nach Selbstkündigung

hackenberger, Saturday, 22.01.2005, 13:38 (vor 7037 Tagen) @ Thaddäus

Hallo,

der Mobbingvorwurf ist ein schwerwiegender Vorwurf, da Mobbing ggf. ein Straftatbestand darstellt. Daher sollte man mit diesem Vorwurf sehr überlegt umgehen. Ein fälschlicher Vorwurf könnte möglicher Weise den Sachverhalt eines rechtswidrigen Verhaltens mit den entsprechenden möglichen Folgen darstellen. Weiter wird es möglicherweise auch schwer sein zu belegen, dass die Erkrankungen eben auf diese Vorwurf zurückzuführen sind.

Sollte sich der vorgeworfene Sachverhalt bestätigen und belegen lassen, hat man durchaus Möglichkeiten eines Entschädigungsanspruch. Ob nun gegen den AG weil diesem hier ggf. eine Pflichtverletzung seiner Fürsorgepflicht vorzuwerfen ist oder gegen die Person welche sich hier ggf. rechtswidrig verhalten hat müsste dann ein Gericht gegebenenfalls klären. Mit sind bisher hierzu keine Rechtsentscheidungen bekannt.

Noch ein kleiner Hinweis zum Schluss: Mit einem GdB von 40 gilt man nicht als schwerbehindert sondern „nur“ als behindert. Schwerbehindert ist man ab einem GdB von 50 oder bei offensichtlicher Schwerbehinderung z.B. bei Verlust eines Beins, Arm als Rollstuhlfahrer auf Grund eines Querschnitts.

Bernhard

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