Frage nach Gleichstellung (Gleichstellung)

fraggleich, Tuesday, 04.11.2008, 16:06 (vor 5674 Tagen)

Hallo Forumsteilnehmer,

bei meinem letzten Arbeitgeber war ich einem schwerbehindeten Menschen gleichgestellt. Ist es richtig, dass die Gleichstellung erlischt wenn das Arbeitsverhältnis endet und dann beim nächsten Arbeitgeber erneut eine Gleichstellung beantragt werden muss. Momentan bin ich arbeitslos.

Mein neuer Arbeitgeber stellt jetzt die Frage nach einer Gleichstellung oder ob mir gesundheitliche Einschränkungen bekannt sind, die sich auf die künftige Tätigkeit auswirken könnten. Müssen diese Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden>

Wie soll ich mich verhalten, Danke für Euren Rat

fraggleich

Frage nach Gleichstellung

hackenberger, Tuesday, 04.11.2008, 16:14 (vor 5674 Tagen) @ fraggleich

Hallo,

bitte wende Dich mit Deiner Fragen an die Schwerbehindertenvertretung deiens Betriebes. Sie berät dich gerne und hilft Dir auch weiter. Wir sind hier ein Forum für Mandatsträger (siehe Kopf der Webseite).

Frage nach Gleichstellung

fraggleich, Tuesday, 04.11.2008, 18:02 (vor 5674 Tagen) @ hackenberger

Hallo Herr Hackenberger,

leider bin ich arbeitslos und da gibt es keine Schwerbehindertenvertretung. Vielleicht ist ein Mandatsträger bereit mir meine Frage zu beantworten.

Viele Grüße & Danke für Euren Rat

fraggleich

Frage nach Gleichstellung

Pia, Tuesday, 04.11.2008, 19:47 (vor 5674 Tagen) @ fraggleich

Das kommt darauf an was in der Gleichstellung steht. Manchmal gilt sie für eine bestimmte Firma, manchmal aber auch grundsätzlich. Schau nach oder frage die Bundesagentur die sie ausgestellt hat.

Frage nach Gleichstellung

hackenberger, Tuesday, 04.11.2008, 19:51 (vor 5674 Tagen) @ fraggleich

Hallo,

das Du arbeitsuchend bist, war nicht erkennbar. Dann will ich hier einmal antworten.

Also, es gibt 2 Gründe für eine Gleichstellung.

1. Zum Erhalten eines bestehenden Arbeits-/ Beschäftigungsverhältnisses welches aus Gründen der Behinderung gefährdet ist. In diesen Fällen ist i.d.R. die Gleichstellung an das bestehende Arbeits-/ Beschäftigungsverhältnis geknüpft. Dieses ergibt sich auch aus den Tatsachen, dass der betroffene Arbeitsplatz auf behinderungsgerechte Gestaltung/ Eignung geprüft wird und auch der betroffene AG hier gehört wird. Aber auch aus der Tatsache, dass ein rechtskräftig gekündigtes/ beendetes, also nicht mehr bestehendes Arbeits-/ Beschäftigungsverhältnis ja nicht mehr gegen Verlust/ Erhalt geschützt werden muss.

Weiter ist aber auch i.d.R. immer ein verpflichtender Hinweis im Bescheid der Arbeitsagentur enthalten, dass man jede Veränderungen welche mit der Antragstellung im Zusammenhang stehen der ausstellenden Behörde/ Verwaltung angezeigt werden muss. Hierunter fällt auch ein Arbeitsplatz/-geberwechsel.

2. Als arbeitsuchender, wenn man nur so ein Arbeits-/ Beschäftigungsverhältnis erlangen kann.

Der Grund der Gleichstellung und damit auch den Zeitraum der Geltung ist aus den Bescheid ersichtlich.

» Mein neuer Arbeitgeber stellt jetzt die Frage nach einer Gleichstellung
» oder ob mir gesundheitliche Einschränkungen bekannt sind, die sich auf die
» künftige Tätigkeit auswirken könnten. Müssen diese Fragen wahrheitsgemäß
» beantwortet werden>

Die Frage nach dem Vorliegen einer Behinderung/Gleichstellung muss man nach geltender Rechtsmeinung heute nicht mehr wahrheitsgemäß beantworten, also kann die Unwahrheit gesagt werden, da solche Fragen regelmäßig als diskriminierend angesehen werden können.

Bei 2 Teil deiner Frage „ob mir gesundheitliche Einschränkungen bekannt sind, die sich auf die künftige Tätigkeit auswirken könnten“ muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Hier ist das belügen nicht erlaubt, sagt man hier die Unwahrheit, kann der AG den Arbeitsvertrag erfolgreich anfechten.

Bitte immer ruhig Kontakt mit den SchwbV der Betriebe aufnehmen, sobald man eine Bewerbung abgeben hat. Dann kann man mit dieser besprechen ob man sich gleich auch gegenüber dem AG wegen der vorliegenden Behinderung offenbaren soll.

Frage nach Gleichstellung

fraggleich, Tuesday, 04.11.2008, 21:52 (vor 5674 Tagen) @ Pia

» Das kommt darauf an was in der Gleichstellung steht. Manchmal gilt sie für
» eine bestimmte Firma, manchmal aber auch grundsätzlich. Schau nach oder
» frage die Bundesagentur die sie ausgestellt hat.

Hallo Pia,

der Gleichstellungsbescheid schreibt nur, dass ich auf meinen Antrag hin gem. § 2 Abs. 3 SGB IX einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werde.

Ferner steht im Gleichstellungsbescheid: Die tatsächlichen und die rechtlichen Voraussetzungen, die der Gleichstellung zugrunde liegen, können sich ändern. Sie werden gebeten, solche Veränderungen unverzüglich mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere Aufhebung/Widerruf des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes und Änderungen des Grades der Behinderung durch das Versorgungsamt auf weniger als 30 oder 50 und mehr.

Wenn ich das richtig beurteile liegt ein Gleichstellungsbescheid gemäß § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB X) vor, der nicht mehr durch Widerspruch angreifbar ist. Ob diese Gleichstellung durch den Bescheid auch für andere Arbeitgeber gilt kann ich dem Bescheid nicht entnehmen, ich werde die Bundesagentur für Arbeit hierzu befragen, es sei denn Du hast eine Antwort darauf>

Viele Grüße

fraggleich

Frage nach Gleichstellung

fraggleich, Tuesday, 04.11.2008, 21:56 (vor 5674 Tagen) @ hackenberger

"Die Frage nach dem Vorliegen einer Behinderung/ Gleichstellung muss man nach geltender Rechtsmeinung heute nicht mehr wahrheitsgemäß beantworten, also kann belogen werden." > das hilft mir schon sehr weiter, verstößt eine solche Frage nicht auch gegen das AGG>

"Bei 2 Teil deiner Frage „ob mir gesundheitliche Einschränkungen bekannt sind, die sich auf die künftige Tätigkeit auswirken könnten“ muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Hier ist das belügen nicht erlaubt, sagt man hier die Unwahrheit, kann der AG den Arbeitsvertrag erfolgreich anfechten." > das ist natürlich schwierig, da ich davon ausgehe, dass dann Nachfragen kommen, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen ich habe und der Arbeitgeber dann auch auf die Idee einer Behinderung kommt und mich vielleicht gar nicht mehr einstellt.

Um es klar zu formulieren. Ich möchte den Arbeitsplatz bekommen, aber nicht einen Grund von Beginn an liefern, der meine künftigen Arbeitgeber zur Anfechtung des Arbeitsvertrages berechtigen könnte. Schwangere müssen doch auch nich angeben, dass sie schwanger sind, gilt das für Vorerkrankungen nicht auch>

Frage nach Gleichstellung

Pia, Wednesday, 05.11.2008, 06:34 (vor 5673 Tagen) @ fraggleich

Hallo fraggleich,

so wie Du es schreibst müsste die Gleichstellung dann auch beim neuen Arbeitgeber gelten. Wir haben einen Kollegen da steht unsere Firma mit Namen in der Gleichstellung,sie gilt also nur für unsere Firma.

Wenn Deine Behinderung keine Auswirkung bei der anegstrebten Tätigkeit hat kannst DU die Frage wahrheitsgemäß verneinen. Manchmal fragen Arbeitgeber aber aus anderen Gründen danach, z.B. wenn sie ihre Auagleichsabgabe senken und deshalb mehr Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte einstellen wollen.

Dir wünsche ich viel Erfolg trotz der für behinderte Menschen doch nicht ganz einfachen Umstände.

Frage nach Gleichstellung

fraggleich, Friday, 07.11.2008, 10:10 (vor 5671 Tagen) @ Pia

Hallo Pia, ich habe beim Versorgungsamt nachgefragt, mein Gleichstellungsbescheid gilt unbefristet und unabhängig von einem Wechsel des Arbeitgebers. Muss ich das meinem neuen Arbeitgeber gegenüber angeben oder darf ich die Auskunft verweigern auf die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft/Gleichstellung und auf die Frage nach gesundheitlich möglichen Beeinträchtigungen der neuen Stelle>
Vielleicht hast Du hier noch einen Tipp für mich, wo soll ich sonst nachfragen> Viele grüsse fraggleich

Frage nach Gleichstellung

Pia, Friday, 07.11.2008, 18:58 (vor 5671 Tagen) @ fraggleich

Hallo fraggleich,

es ist schwierig. Wenn Deine Behinderung keine Rolle bei der Ausübung Deiner Tätigkeit spielt, würde ich persönlich dazu neigen es nicht anzugeben. Nach wie vor werden Menschen mit Behinderung benachteiligt, warum beim Benachteiligen noch Hilfestellung geben>

Du fragst wo Du Dich hinwenden kannst> Da gibt es doch die Service-Stellen. Google in Deiner Stadt danach und frage dann bei den zuständigen Service-Stellen nach. Vermutlich wirst Du interessante Erfahrungen machen.

Das Internet bittet gute Möglichkeiten sich zu informieren. Lass Dir vom Bund Info-Material schicken und lies viel. Auch SBV`en sind nicht immer die optimalen Berater. Je mehr Du selber weisst um so besser. Auch wenn man behindert ist, wer sollte uns daran hintern selbstständig unsere Belange in die Hand zu nehmen.

Du machst das schon richtig. Lass dich nirgentwo abwimmeln.

Frage nach Gleichstellung

weepee, Tuesday, 11.11.2008, 08:57 (vor 5667 Tagen) @ fraggleich

Guten Morgen,
bei welcher Stelle des (Arbeitsamtes) Bundesagentur für Arbeit ist der Gleichstellungsantrag zu stellen, beim Arbeitsort oder beim Wohnort. Oder ist es ggf. sogar freigestellt>

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Liebe Grüße WeePee

Frage nach Gleichstellung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 11.11.2008, 09:08 (vor 5667 Tagen) @ weepee

Arbeitsort!
Telefonische Kontaktaufnahme reicht. Die Unterlagen werden zugeschickt.

PS: Bitte neue Fragen nicht an bereits beantwortete "dranhängen", sondern einen neuen Thread öffnen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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