Rücktritt der Vertr.pers. und 1.Stellvertr. (Wahlen)

Dieter @, Wednesday, 26.01.2005, 07:56 (vor 7033 Tagen)

Hallo und guten Morgen,
die Vertrauensperson ist zurückgetreten und der 1.Stellvertreter auch.
Was nun>>
Kann der 2. Stellvertreter einfach nachrücken, oder muss eine Neuwahl der SBV stattfinden>
mfg Dieter

Re: Rücktritt der Vertr.pers. und 1.Stellvertr.

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Wednesday, 26.01.2005, 10:38 (vor 7033 Tagen) @ Dieter

Hallo,

die stellvertretende VP rückt nach.
Siehe SGB IX § 94 Absatz 7.
Sollte keine weitere Stellvertretung dann vorhanden sein, wäre eine Stellvertreterwahl durchzuführen.
Dies ergibt sich sinngemäß durch die Wahlordnung nach § 17 bzw. § 21.
Die Wahlordnung findest du unter http://www.sozialportal.de in der Rubrik Sozialgesetze.
Alternative: Wenn eine komplette Neuwahl gewünscht wäre, sollten alle Stellvertreter zurücktreten.

Grüße
Jürgen

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