Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens (Allgemeines)

Dana Weinhage @, Wednesday, 26.01.2005, 11:30 (vor 7033 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

kann mir einer sagen, wie ich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren sachlich richtig einleite> Ich werde hier regelmäßig übergangen, habe schon zig Gespräche mit den Verantwortlichen geführt, was die Rechte der SBV und vor allem die Pflichten des AG sind. Auch habe ich bisher im nachhinein darauf hingewiesen, dass einige SAchen bereits eine Ordnungswidrigkeit gem. § 165 SGB IX darstellen und ich aufgrund der vertrauensvollen Zusammenarbeit davon absehe. Aber irgendwie fühle ich mich veralbert, weil ich regelmäßig immer noch nicht beteiligt werde. Ich habe das Gefühl, der ARbeitgeber informiert mich, wenn er gerade mal Lust hat. Wenn ich dann mal meine Rechte eingefordert habe, hatte ich das Gefühl, den Leuten auf die NErven zu gehen mit meinen "unwichtigen" Angelegenheiten. Man akzeptiert hier die SBV als notwendiges Übel.

LG Dana

Re: Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens

hackenberger, Wednesday, 26.01.2005, 11:41 (vor 7033 Tagen) @ Dana Weinhage

Hallo Dana,

Du hast ja als SchwbV das eigenständige Recht dir Hilfe eines Rechtsbeistandes einzuholen. Hier würde ich zu einer solchen Hilfe raten. Suche Dir einen Fachanwalt, der auch Sozialrecht beherscht und bespreche dich mit diesem. Dieser kann dir dann auch bei der Formulierung der Mitteilung an den AG helfen, dass du dir als SchwbV hier Hilfe/Vertretung deiner Recht duch einen Fachanwalt einholst.

Bernhard

Re: Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 27.01.2005, 12:23 (vor 7032 Tagen) @ Dana Weinhage

Hallo Dana,
prüfe parallel dazu auch, ob nicht ein Beschlussverfahren anstreben kannst. Dies wäre bei Verletzungen des §94 und 95 möglich (siehe auch Startseite - 14. Beitrag von oben).
Das ist m.E. auch die stärkere "Maßnahme", denn ein Beschluss vom Arbeitsgericht, der dem AG aufträgt, was zu tun bzw. zu unterlassen, hat vielleicht einen längeren "Erfolg" als eine Ordnungswidrigkeit.

Sprich mit deinem BR (auch der könnte tätig werden, denn nach BetrVG §80 hat er die Einhaltung der Gesetze zu überwachen) oder wende dich an deine Gewerkschaft oder direkt an einen Fachanwalt.

Gruß Hans-Peter

Re: Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens

Andrea Wegscheider @, Monday, 31.01.2005, 12:25 (vor 7028 Tagen) @ Dana Weinhage

Hallo Dana, der TIPP von Peter Semmler ist zu unterstützen. Ich war selbst einmal in der selben Situation wie Du und kam mir ebenso veralbert vor. Habe die GEsetze immer und immer wieder vorgebetet und ständig an die gute Zusammenarbeit appelliert - ohne ERfolg. Nachdem mir der Kragen geplatzt ist, habe ich mit Unterstützung des Integrationsamtes eine Anzeige erstattet wegen Ordnungswidrigkeit. Dies ist allerdings eine sehr langwierige Geschichte, wenn Sie mir auch größtenteils Respekt verschafft hat (wenn auch keine Freunde). Die Zusammensarbeit funktioniert jetzt besser, wenn auch zähneknirschend. Ein Beschlussverfahren ist vermutlich sinnvoller und ich würde dieses Instrument bei weiteren Schwierigkeiten ebenfalls anwenden. Die Angelegenheit ist zwar etwas nervig, aber da mußt durch, wenn Du Dir Respekt verschaffen willst. Manche Arbeitgeber brauchen das - ist zwar bedauerlich, aber leider häufig die Realität. Wünsche Dir viel Erfolg - Gruß Andrea

Re: Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens

Andrea, Wednesday, 02.02.2005, 16:34 (vor 7025 Tagen) @ Dana Weinhage

Eines habe ich zu der Sache noch vergessen zu sagen. Wenn Du eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit stellst, geht Sie gegen den, der das direkt zu verantworten hat, d.h. das muss nicht der Arbeitgeber sein, sondern kann der Arbeitgeberbeauftragte sein, der Personalleiter etc. Das sollte man bei der Sache auch wissen.
in meiner Angelegenheit hat sich die Sache so gelöst, dass von Arbeitgeberseite aus eingelenkt wurde und ein Bußgeld daher nicht erhoben wurde, da ich nach Zugeständnissen des Arbeitgebers und dessen Beauftragten die Anzeige zurückgezogen habe. Aber ein Schuss vor den Bug wars schon.
Gruß Andrea

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