Hörbehinderung (Fragen zu einer Behinderung)

Manfred Kohl, Friday, 21.11.2008, 15:09 (vor 5643 Tagen)

Ich habe eine Kollegin, die mit meiner Unterstützung einen Antrag zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft stellen wird. Sie hört auf dem linken Ohr fast nichts mehr, benutzt aber z.Zt. noch keine Hörhilfe.

Gibt es Erfahrungswerte von jemandem, ob und wenn ja mit welchem GdB zu rechnen sein könnte>

Ist eine Schwerbehinderteneigenschaft hinfällig, wenn die Hörbehinderung mittels Hörhilfe komplett behoben wird bzw. dadurch keine Beeinträchtigungen mehr bestehen>

Bin für jeden Hinweis dazu dankbar.

Gruß von Manfred Kohl:-)

Hörbehinderung

hackenberger, Friday, 21.11.2008, 15:22 (vor 5643 Tagen) @ Manfred Kohl

Hallo Manfred,

schaue einmal hier! Hier kannst Du in der Tabelle einmal nachsehen, welcher GdB möglich sein könnte.

Maßgebend für die Bewertung des GdB/MdE-Grades bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist.

Die in der GdB/MdE-Tabelle enthaltenen GdB/MdE-Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen mit.

Hier findest Du auch eine GdB-Tabelle (Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)), auch "Knochentaxe" genannt zum herunterladen als pdf-File.

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