Wiedereingliederung und Urlaub (BEM)

Dana, Thursday, 27.11.2008, 08:06 (vor 5651 Tagen)

Hallo Leute,

ich bin SBV in einer Klinik. Wir haben eine Auszubildende, die im Rollstuhl sitzt. Diese Azubine war lange Zeit erkrankt und befindet sich nun bis Ende Dezember in der Wiedereingliederung. D.h. Sie ist zwar krank geschrieben, kommt aber stundenweise auf Arbeit bzw. geht zur Berufsschule.

Nun "arbeitet" sie seit langem an ihrem Führerschein, der für ihre Unabhängigkeit sehr wichtig ist. Sie benötigt einen Pkw, da sie einige Kilometer von der Arbeitsstelle entfernt wohnt. Bisher wird sie von einem Verein unterstützt, der sie jeden Tag herbringt und abholt.

Nun meine Frage:
Ihre Führerscheinprüfung wird sie ANfang Dezember ablegen - während ihrer Wiedereingliederung. Der ARbeitgeber meint, dass sie für diesen Tag Urlaub nehmen muss. Ich bin der Ansicht, sie muss keinen nehmen, sie ist ja krank geschrieben und erhält ihr Geld von der Krankenkasse. Mit der müsste sie das absprechen.

Zweitens frage ich mich, ob sie nicht vielleicht einen Anspruch auf Freistellung für diese Zeit sowieso hat, da der Führerschein für sie sehr wichtig ist.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich eine schnelle Antwort bekäme. Vielleicht gibt es ja noch ein paar Quellen auf die ich mich berufen kann.

Ich bedanke mich bei Euch schon mal im Voraus.

mfg
Dana

Wiedereingliederung und Urlaub

hackenberger, Thursday, 27.11.2008, 09:51 (vor 5651 Tagen) @ Dana

Hallo Dana,

» Nun meine Frage:
» Ihre Führerscheinprüfung wird sie Anfang Dezember ablegen - während ihrer
» Wiedereingliederung. Der Arbeitgeber meint, dass sie für diesen Tag Urlaub
» nehmen muss. Ich bin der Ansicht, sie muss keinen nehmen, sie ist ja krank
» geschrieben und erhält ihr Geld von der Krankenkasse. Mit der müsste sie
» das absprechen.
Grundsätzlich stimme ich Dir hier zu:
Schaue einmal hier: Krankheit - Was Ihre Mitarbeiter während ihrer Arbeitsunfähigkeit tun und lassen dürfen.
Also auf alle Fälle vorher mit Arzt und Krankenkasse abstimmen. Sie muss weiter gesundheitlich in der Lage sein ein Fahrzeug im öffentl. Straßenverkehr zu steuern.

» Zweitens frage ich mich, ob sie nicht vielleicht einen Anspruch auf
» Freistellung für diese Zeit sowieso hat, da der Führerschein für sie sehr
» wichtig ist.
Die Führerscheinprüfung ist "Privatsache", also ist Freizeit in Anspruch zu nehmen.

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