Schwerbehindertenvertretung 3 (Fragen zu einem Fall) (Allgemeines)

Bernd @, Sunday, 30.01.2005, 23:05 (vor 7028 Tagen)

1.) Kann ein/e Schwerbehinderte/r der Mitglied im Schwerbehinderten- ausschuß ist von seinen "gesunden Kollegen" (besser: nicht teilnehmenden Kollegen) verlangen, dass sie die an diesem Tag anfallende Arbeit vollständig erledigen. Antwort soll vorraussetzen, dass dem Scherbe-hinderten bereits eine an seinem Behinderungsgrad/-art angemessene Arbeitsmenge zugewiesen wurde.

2.) Wie ist der Fall zu betrachten, wenn die eingehende Arbeit/Post nur ein Teil bereits angearbeiteter oder Beginn neuer komplexer Vorgänge ist. Also ein Einstig in den Vorgang oft aufwendig ist und ein- bzw. anar-beiten oft mit doppelter Arbeit (einlesen/ erklären/ korrigieren) verbunden ist.

3.) Was wäre wenn der Arbeitgeber die Arbeitsmenge nicht an die Behinderung angepasst hat oder dem Schwerbehinderten einen Einblick in
die zugewiesene Menge (z.B. Anzahl Kunden o.Ä.) nicht gewährt>

Re: Schwerbehindertenvertretung 3 (Fragen zu einem Fall)

hackenberger, Monday, 31.01.2005, 07:59 (vor 7028 Tagen) @ Bernd

Hallo Bernd,

ich kann leider deine Anfragen nicht so recht verstehen. Was meinst Du z.B. mit Schwerbehindertenausschuss> Also der § 81 SGB IX regelt die Pflichten des AG und die Rechte des Arbeitnehmers. Hiernach muss der AG die Möglichkeiten des Schwerbehinderten zu beachten.

Grundsätzlich ist es aber auch so, dass Arbeitnehmer ob behindert oder nicht in zu erledigende Arbeiten eingewiesen werden sollten. Unterlässt der AG notwendige und vertretbare Einweisung, so dürfte er Probleme bekommen sofern er dann dem Arbeitnehmer „Minder-/Schlechtleistung“ arbeitsrechtlich vorhalten möchte.

Habt Ihr einen BR oder eine SchwbV und hast Du dich schon mal an diese gewandt>

Bernhard

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