Versetzung Gleichgestellter (Gleichstellung)

Zenti1977, Wednesday, 10.12.2008, 19:09 (vor 5637 Tagen)

Hallo zusammen,

brauchen dringend Hilfe! Im Zuge einer Reorganisation zum 01.01.09 wurde eine Dienstvereinbarung (sind Angestellte im öffentlichem Dienst) abgeschlossen.
In dieser ist unter anderem festgelegt, dass Beschäftigte mit einem GdB 50 nicht an einen anderen Standort versetzt werden können. Ich selbst habe einen GdB von 50 und kann dadurch nicht versetzt werden. Mein Mann allerdings hat einen GbB von 30 (Gleichstellungsantrag wurde gestellt). Gleichgestellte sollen jedoch nicht die selben Rechte erlangen wie die schwerbehinderten Kollegen!!!Die Vereinbarung wurde vom Gesamtpersonalrat so wie der Schwerbehindertenvertretung abgesegnet!
Meinem Mann droht dadurch nun eine Versetzung. Gibt es irgendeine Möglichkeit dem entgegenzuwirken> Würde mich sehr über Ratschläge freuen!

Danke dafür!

Versetzung Gleichgestellter

hackenberger, Wednesday, 10.12.2008, 19:31 (vor 5636 Tagen) @ Zenti1977

Hallo "Zenti1977",

wir sind hier ein Forum für Mandatsträger, also SchwbV BR/ PR usw.

Aus Deiner Fragestellung entnehme ich, dass Du "Betroffene und keine SchwbV" bist. Daher die Bitte, wende dich doch bitte mit Deiner Frage an deine SchwbV, sie hilft Dir bestimmt gerne weiter. Besonders auch, weil sie ja wohl an dieser Dienstvereinbarung mitgearbeitet hat. Sie kann Dir auch erklären, ob hier auch Gleichgestellte unter diese Regelungen in der Dienstvereinbarung fallen.


» Gleichgestellte sollen jedoch nicht dieselben Rechte erlangen wie die
» schwerbehinderten Kollegen!!!
Dieses gilt für die Ansprüche/ Rechte aus dem SGB IX und für die im öffentl. Dienst geltenden Fürsorgerichtlinien/ -erlasse. Hier geht es aber um eine Dienstvereinbarung.

PS: Ich hätte hier als den Geltungsbereich den § 2 SGB IX genommen, damit hätte man den gleichen Geltungsbereich erfasst wie den des SGB IX und somit auch ganz klar auch die Gleichgestellten. Dieses eben auch mit Hinweis auf das SGB IX.

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