Merkzeichen "H" soll aberkannt werden (Fragen zu einer Behinderung)

Friesenfee, Niedersachsen, Thursday, 11.12.2008, 14:48 (vor 5623 Tagen)

Hallo,

eine Kollegin ist zu mir gekommen, da sie einen GdB von 100 hat und das Merkzeichen "H". Sie hat dieses Merkzeichen seit ihrer Kindheit und jetzt ist sie angeschrieben worden, dass sie ab dem 21. Lebensjahr das Merkzeichen "H" aberkannt bekommt, da sie mit der Volljährigkeit alleine klar kommen muss. Die Kollegin ist aber weiterhin auf die Hilfe anderer angewiesen, zum Beispiel beim Waschen, Baden, Anziehen etc.

Habt ihr in der Richtungen Erfahrungen was die Kollegin machen kann>

Danke schon mal.

VG
Claudia

Merkzeichen "H" soll aberkannt werden

hackenberger, Thursday, 11.12.2008, 20:42 (vor 5623 Tagen) @ Friesenfee

Hallo Claudia,

bei Kindern und Jugendlichen gibt es andere Kriterien für die Zuerkennung vom Merkzeichen.

Hier kann man dann nur im Rahmen eines Widerspruches versuchen das Merkzeichen weiter zu erhalten. Schaue einmal hier, vielleicht findest Du hier ja Kriterien auf welche man sich berufen kann.

Merkzeichen "H" soll aberkannt werden

Heinz SBV, Friday, 12.12.2008, 22:26 (vor 5622 Tagen) @ hackenberger

Hallo Claudia, hallo Bernhard

in dem Fall scheint mir eine anwaltliche Rechtsberatung angezeigt. Ich habe einen ähnlichen Fall in meinem Klientel gehabt. Dort konnte man sich erfolgreich auf Vertrauensschutzregelungen des SBG X (§ 39 ff)berufen. Wenn der GdB oder auch Merkzeichen bereits über zwei Jahre zuerkannt sind, ist dies u.U. möglich.

Herzliche Grüße

Heinz

Merkzeichen "H" soll aberkannt werden

Friesenfee, Niedersachsen, Sunday, 14.12.2008, 18:23 (vor 5620 Tagen) @ Heinz SBV

Hallo Bernhard, hallo Heinz,
hallo Hans-Peter (per Mail)

herzlichen Dank für Eure Antworten, damit kann ich sehr viel anfangen und der Kollegin doch Mut machen, dass sie den Kopf nicht in den Sand stecken soll.

Viele Grüße

Claudia

» Hallo Claudia, hallo Bernhard
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» in dem Fall scheint mir eine anwaltliche Rechtsberatung angezeigt. Ich
» habe einen ähnlichen Fall in meinem Klientel gehabt. Dort konnte man sich
» erfolgreich auf Vertrauensschutzregelungen des SBG X (§ 39 ff)berufen.
» Wenn der GdB oder auch Merkzeichen bereits über zwei Jahre zuerkannt sind,
» ist dies u.U. möglich.
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» Herzliche Grüße
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» Heinz

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