Antrag auf orthopädischen Stuhl (Hilfsmittel)

Diana, Erfurt, Tuesday, 16.12.2008, 15:02 (vor 5613 Tagen)

Hallo,

mein gehörloser Kollege hat bei der RV einen Stuhl beantragt. Die RV hat ihm dann einen Stapel Papiere zugeschickt, die er und auch sein Arzt ausfüllen mussten und der RV zurückschicken mussten. Nach mehreren Wochen war dann endlich auch der Bericht vom Arzt bei der RV eingetroffen (telefonisch nachgefragt). Dann war der Antrag beim medizinischen Dienst und von dort bekam ich die Aussage, dass der Antrag abgelehnt wird, weil der Antragssteller das letzte mal 2001 in Behandlung war wegen der Hüfte. Heute bekommt der Antragssteller also ein Schreiben von der RV ...aber nicht die Ablehnung, sondern er soll nochmal seinen Arzt alles ausfüllen lassen. Jetzt geht das ganze wieder von vorne los. Beim IA kann man nur einen Antrag stellen, wenn man ein Ablehnungsschreiben der RV hat. Wir haben aber nur die Aufforderung für die ärztlichen Berichte.
Welche Möglichkeiten haben wir jetzt> Ich glaube nicht, dass unser AG bereit ist, einen Stuhl von 1300 Euro vollständig selbst zu bezahlen.
Das ganze ist ja erstrecht noch so kompliziert, weil der Kollege gehörlos ist und damit die Verständigung nicht sooo gut. Aber die MA aus dem Integrationsfachdienst hat zum Glück schon ihre Hilfe angeboten.
Frage ist trotzdem, wie ich jetzt zu einem Stuhl komme. Der Bearbeiter der RV ist natürlich telefonisch nicht zu erreichen und eine Mail-Adresse habe ich auch nicht von ihm.
Ein Teufelskreis :-(

Antrag auf orthopädischen Stuhl

hackenberger, Tuesday, 16.12.2008, 15:27 (vor 5613 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

dass die RV einen aktuellen Befundbericht haben möchte ist nachvollziehbar. Denn es muss sich ja für die RV nachvollziehen lassen, ob der Anspruch noch aus aktuellen mediz. Gründen gegeben ist.

Der Koll. sollte also zu Arzt gehen und sich untersuchen lassen und den Arzt bitten ihm einen aktuellen Befundbericht geben aus welchem auch die aus ärztlicher Sicht notwenige Beschaffung dieses besonderen Stuhls hervorgeht. Diesen dann gleich dem Antrag beifügen, aber vorher für die eigenen Unterlagen kopieren.

Du kannst dir auch vom Betroffenen eine Vollmacht ausstellen lassen, dass Du in seinem Namen entsprechende Anträge stellen kannst. Dann kannst Du den ganzen Schriftverkehr incl. der Antragstellung für ihn machen auch unterschreiben.

Weiter erkundige Dich bitte nach dem zuständigen technischen Berater der RV. In der Regel wird von der RV hier der technische Berater der AfA in Anspruch genommen. Dieser muss ggf. sowieso die Maßnahme befürworten.

Weiter gibt es regionale Berater der RV, schaue einmal im Internet.
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» Ein Teufelskreis :-(
eigentlich nicht. ;-)

Antrag auf orthopädischen Stuhl

Petramäuschen, Berlin, Wednesday, 17.12.2008, 09:13 (vor 5612 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

um die lange Wartezeit zu überbrücken, ist vielleicht der Arbeitgeber bereit, in Vorleistung zu gehen> Der Mitarbeiter könnte beim Arbeitgeber die Kostenübernahme für den Stuhl beantragen, und erklären, dass bei der DRV ein Verfahren läuft. Zusätzlich unterschreibt er eine Abtretungserklärung, d. h., wenn die DRV irgendwann zahlt, gibt der Mitarbeiter das Geld an den AG weiter. Ein freundlicher Hinweis an den AG, dass er gegenüber seinen MA eine Fürsorgepflicht hat, zur Prävention verpflichtet ist, und gerade für schwerbehinderte MA in zumutbarem Rahmen auch zur Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes verpflichtet ist, kann man ja noch nachschieben.

Für die Bewilligung des Antrages bei der DRV hilft es auch, wenn zusätzlich der betriebsärztliche Dienst eine befürwortende Stellungnahme abgibt. Zusätzlich ist ein detaillierter Kostenvoranschlag sehr hilfreich, aus dem die Besonderheiten des benötigten Stuhls hervorgehoben werden, so dass ersichtlich ist, dass ein "normaler" Stuhl nicht ausreicht. Mit diesen genannten Unterlagen habe ich es für eine Kollegin gerade geschafft, dass die Kosten für den Stuhl komplett übernommen wurden. (Bearbeitungszeit bei DRV ca. 2 Monate)

Viel Erfolg
Zuli

Antrag auf orthopädischen Stuhl

hackenberger, Wednesday, 17.12.2008, 11:30 (vor 5612 Tagen) @ Petramäuschen

Hallo "Zuli", hallo Diana,

» um die lange Wartezeit zu überbrücken, ist vielleicht der Arbeitgeber
» bereit, in Vorleistung zu gehen>

Ups, dieses könnte ganz massiv ins Auge gehen. Denn wenn die Leistungsträger, egal ob IA oder DRV erfahren, dass das Hilfsmittel schon angeschafft wurde, müssen sie nicht mehr in die Leistungspflicht eintreten.

Es bedarf dann ja keiner Beschaffung und somit keiner Leistung mehr.

So kann man nur handeln, wenn man vorher (schriftl.) mit dem Leistungsträger die vorzeitige Beschaffung, also vor Zugang des Leistungsbescheids, abgestimmt hat. Die DRV tut sich, so meine Erfahrung, hiermit etwas schwer. Also Beschaffung vor Bewilligung.

Alternative wäre hier, dass man einen Lieferanten hat welcher einem "zur Probe" ein Hilfsmittel, hier Stuhl bereitstellt, welche man dann nach positivem Bescheid bestellt.

Es ändert sich für den AG letztlich nichts, denn sofern es medizi. Gründe für die Notwenigkeit des Hilfsmittels gibt, muss der AG diese letztlich doch zahlen. Also auch bei negativem Bescheid.

Antrag auf orthopädischen Stuhl

Petramäuschen, Berlin, Wednesday, 17.12.2008, 16:24 (vor 5612 Tagen) @ hackenberger

Ihr Alle,

ja, natürlich erst den Antrag bei der DRV stellen, sonst gibt es ganz große Schwierigkeiten. Aber die Wartezeiten sind halt sehr lang dort. Wir haben es auf diese Weise schon sehr gut hinbekommen, da es in einem Fall bis zur Klage gegen die DRV ging und das dauerte natürlich sehr lange. Diese Zeit haben wir so überbrückt.

Viele Grüße
Zuli

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