Information über Gleichstellung wie/an wen? (Gleichstellung)

pacodecolonia, Tuesday, 16.12.2008, 19:08 (vor 5633 Tagen)

Lieber Herr Hackenberger,

ein sb MA hat die SBV über die erfolgte Gleichstellung informiert.
Die Personalabteilung fordert eine Kopie der Argebegründung an, muß der MA dies tun oder reicht es wenn die SBV eine Kopie erhält>

Reicht es formal aus, wenn der Betriebsarzt + SBV informiert wird, oder ist die Weitergabe an die Personalabteilung Pflicht>

Viele Grüße
Pacodecolonia

Information über Gleichstellung wie/an wen?

hackenberger, Tuesday, 16.12.2008, 19:16 (vor 5633 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo "Pacodecolonia"

vorab eine Bitte, Fragen immer an das Forum richten, es sollen ja alle mitmachen, auch wenn ich "manchmal" sehr schnell im Antworten bin.

So nun zur Frage:

Der AG hat nur Anspruch auf eine Kopie des Gleichstellungsbescheid ohne Kenntnis des Grundes der Gleichstellung. Der Grund und die Begründung des Beschäftigten und / oder BR /SchwbV für die Gleichstellung muss ihm nicht mitgeteilt werden. Auf "Deutsch", geht ihn nichts an.

Aber der AG bekommt i.d.R. von der AfA selbst eine Mitteilung über die erfolgte Gleichstellung.

PS: Es ist immer das einfachste, wenn der AG solche Forderungen stellt, ihn einfach nach der Rechtsgrundlage für sein Begehren fragen. Man kann ihm dann ruhig auch zu erkennen geben, dass man dieses ggf. dann nachprüfen möchte.

Information über Gleichstellung wie/an wen?

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Wednesday, 17.12.2008, 08:17 (vor 5632 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

» Aber der AG bekommt i.d.R. von der AfA selbst eine Mitteilung über die
» erfolgte Gleichstellung.

Das ist mittlerweile leider unterschiedlich.
In Baden-Württemberg bekommt nur noch der Antragsteller den Bescheid der AfA über die Gleichstellung.
Dieser muss dann selbst eine Kopie dem Arbeitgeber zukommen lassen und dieser muß im Zuge des SGB IX die SBV informieren.

Grüßle
Jürgen

Information über Gleichstellung wie/an wen?

Petramäuschen, Berlin, Wednesday, 17.12.2008, 09:26 (vor 5632 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo Pacodecolonia,

grundsätzlich weiß doch der AG wahrscheinlich mindestens, dass ein Gleichstellungsantrag gestellt wurde, oder> Er hat dazu bestimmt seine Stellungnahme abgegeben. Oder hat der MA im Antrag angekreuzt, dass der AG nicht befragt werden soll> Wenn der MA den AG nicht über die Gleichstellung informiert, kann der AG natürlich seinerseits auch nicht darauf achten, dass der MA entsprechend dem SGB IX behandelt wird. Natürlich muss der AG nur über die Gleichstellung, nicht aber über die Diagnose informiert werden.

Außerdem meine ich mich zu erinnern, dass hier in diesem Board dazu mal geschrieben wurde, dass der AG auch ein Recht hat, darüber informiert zu werden, schließlich muss er für diesen MA dann keine Ausgleichsabgabe zahlen. Im schlimmsten Fall könnte er sich diese zu viel gezahlte Abgabe von dem MA wiederholen> Leider habe ich den Beitrag auf die Schnelle nicht wiedergefunden, aber vielleicht erinnert sich ja noch jemand daran und findet ihn.

Viele Grüße
Zuli

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