BEM (BEM)

Renate, Sachsen/ Leipzig, Wednesday, 17.12.2008, 19:13 (vor 5631 Tagen)

Hallo alle zusammen,
zur Zeit diskutieren wir im BR ob wir in unseren Betrieb BEM einführen sollten.Wir haben die Meinungen das der Arbeitnehmer den Arbeitgeber seine Krankheit offenbar legen muß.Bei ein unsozialen Betrieb der öffter wegen Krankheit kündigt sei das nicht günstig. Wer hat schon Erfahrung mit BEM gemacht und
kann uns weiter helfen.

BEM

Ede vom Bayerwald, Thursday, 18.12.2008, 07:40 (vor 5630 Tagen) @ Renate

Hallo Elke,

im BEM gibt es eine Arbeitsgruppe, niemals nur den AG.

Da wird eventuell (in der Regel wohl fast immer) ein Arzt eingeschaltet. Der wird befragt, oder muß untersuchen, je nach dem ob er der behandelnde ist oder "nur" der vom Dienst.
Durch diese UNtersuchung/Befragung wird aber die Schweigepflicht des Arztes nicht aufgehoben!!


So erfährt der AG nur das Ergebnis der Untersuchungen/nur die Prognose des Arztes, nicht die Diagnose und die Folgerungen aus der Untersuchung, die notwendig sind um z.B. Hilfsmittel zu beantragen/beschaffen.

z.B.
orthopädische Schäden/Rückenprobleme.

Der Arzt teilt dann mit, dass der AN seine Arbeit (für xx Jahre) weiterhin erbringen kann. Als Hilfsmittel sind z.B. entsprechender Spezialstuhl oder Stehpult notwendig um die Arebeitsfähigkeit auf Dauer zu erhalten.

Da ist keine Diagnose enthalten hinsichtlich der Erkrankungsart, nur dass er seinen Job weiterhin erledigen kann und auch wie der Arbeitsplatz gestaltet werden sollte um die ARbeitskraft unterstützend auf läüngere Zeit zu erhalten.

Offenbaren muß der AN auch bei einem BEM die Diagnose seiner Erkrankung NICHT!!!

Natürlich ist es u.U. sinnvoll, am Anfang gleich mitzuteilen, dass die Erkrankung z.B. ein Beinbruch ist, der nun mal länger als sechs Wochen Heilungs- und Rekonvaleszenszeit verursacht. Damit ist dann aber in der Regel ein "BEM" auch schon abgeschloßen, weil diese "Erkrankung" einfach bis zur Ausheilung mehr Zeit in Anspruch nimmt, als das Gesetz mit diesen sechs Wochen vorsieht.

Übrigens sind ein Teil der Mitglieder dieser Arbeitsgruppe ebenfalls wie der Arzt unter strenger Schweigepflicht, auch dem AG gegenüber, wie z.B. der PR/BR oder die SBV.
Offenbaren darf grundsätzlich nur der AN selber und gezwungen darf er auch nicht werden!!


Gruß

Ede

BEM

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 18.12.2008, 09:41 (vor 5630 Tagen) @ Renate

Hallo Elke,
leider wird immer genau diese Diskussion (Kündigung) geführt und die daraus resultierenden Ängste lähmen den BR, so dass er meistens gar nichts tut.

Bevor ihr euch aber eine nachhaltige Meinung zu diesem Thema bilden könnt, wäre es sinnvoll wenn ihr euch (2-3 BR-Mitglieder (incl. SchwbV) oder das ganze Gremium) erst mal mit dem Thema inhaltlich auseinandersetzt.

Zum Beispiel:
• Gesetzliche Grundlage
• Pflicht oder Kür
• Was ist BEM
• Anknüpfungspunkte zu Kranken(rückkehr)gesprächen
• Wer entscheidet was>
• Datenschutz
• etc,

Diese und viele weitere Punkte werden natürlich in eine BV „gegossen“.
Somit hat man als BR dann das Beste für die KollegInnen "rausgeholt".

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

BEM und Offenlegung von Erkrankungen

Wolfgang E., Thursday, 18.12.2008, 10:41 (vor 5630 Tagen) @ Renate

» Wir haben die Meinung, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber seine Krankheit offenlegen muß.

Der Arbeitnehmer "muß" seine "Krankheit" schon wegen dem gesetzlichen Freiwilligkeitsprinzip nicht offenbaren und insbesondere nicht dem Arbeitgeber (§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). Das steht so im Gesetz.

"Die Diagnose ist keine Information, die dem Arbeitgeber oder dem Integrationsteam zu offenbaren ist. Im Einzelfall kann es aber sinnvoll sein, den Betriebsarzt darüber zu informieren, damit dieser - ggf. nach Einholung weiterer Informationen der behandelnden Ärzte auf Basis einer entsprechenden Entbindung von der Schweigepflicht durch die betroffene Person - die übrigen Beteiligten über Auswirkungen der Erkrankung am Arbeitsplatz informiert."

Denn ohne Kenntnis der eigentlichen Ursache/n der Arbeitsunfähigkeitszeiten (wie etwa Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen, Betriebsklima, Kollegen bzw. Vorgesetze) und der Krankheitsauswirkungen ist eine Klärung der Beschäftigungsmöglichkeiten regelmäßig nicht möglich. Nach neueren Studien sollen bis zu 2/3 der AU-Zeiten betriebsbedingt sein. Dabei ist auch von Bedeutung, ob wiederholte Arbeitsunfähigkeiten auf die gleichen Ursachen zurückzuführen sind, welche hauptsächlichen Belastungen bei der Ausübung der Tätigkeit bestehen und welche Tätigkeiten krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt oder nur noch mit geeigneten Hilfsmitteln ausgeübt werden können.

NB: Zum Thema Datenschutz gibt es am Donnerstag, dem 29.01.2009, um 15 Uhr einen Chat (Sprechstunde) mit BEM-Experten, darunter eine Schwerbehindertenvertretung mit Praxiserfahrungen als BEM-Koordinator. In dieser Sprechstunde für Arbeitgeber und betriebliche Interessenvertretungen geht es genau um die beschriebenen Praxisfragen bzw. um solche teils bei Betriebsräten anzutreffende Befürchtungen. Tipp: Die nächste BR-Sitzung auf den 29.01.2009 und 15:00 Uhr legen und am BEM-Chat teilnehmen und sich dann ein Seminar besuchen.

BEM und Offenlegung von Erkrankungen

Renate, Sachsen/ Leipzig, Thursday, 18.12.2008, 19:46 (vor 5630 Tagen) @ Wolfgang E.

Danke an alle. Ich werde Eure Tips mit in die nächste BR-Sitzund nehmen.
Ich wünsche Euch allen eine Frohe Weihnacht und ein Gesundes Neue Jahr.
Zum Schluß noch eine Bitte, macht weiter so es ist immer sehr Intressant diese Seite zu öffnen.
Tschüß Elke :ok:

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