Prüfungspflicht des Arbeitgeber bei Einstellungen auch Leiharbeitern (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Heinrich, Saturday, 20.12.2008, 11:36 (vor 5615 Tagen)

Hallo Forum,

was muss ein AG beachten wenn er Leiharbeiter beschäftigen möchte. Muss er auch hier die SchwbV beteiligen> Muss er hier auch Schwerbehinderte nehmen>

Danke schon einmal für die Antwort, Heiner

Prüfungspflicht des Arbeitgeber bei Einstellungen auch Leiharbeitern

hackenberger, Saturday, 20.12.2008, 11:39 (vor 5615 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heiner,

habe gerade in einer anderen Anfrage diese Thema schon einmal beantwortet.

Schaue daher [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8217#p8219 ]hier![/link] im zweiten Teil der Antwort.

Prüfungspflicht des Arbeitgeber bei Einstellungen auch Leiharbeitern

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 20.12.2008, 12:44 (vor 5615 Tagen) @ Heinrich

» was muss ein AG beachten wenn er Leiharbeiter beschäftigen möchte. Muss er
» auch hier die SchwbV beteiligen> Muss er hier auch Schwerbehinderte nehmen>

Hallo Heiner,
es wäre super, wenn du die Bitte aus dem Anfragefenster "Bitte vor der Fragestellung die Suchfunktion verwenden!" berücksichtigen würdest. ;-)
Dies hätte dir das folgende Urteil angezeigt:
http://www.schwbv.de/urteile/120.html

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Prüfungspflicht des Arbeitgeber bei Einstellungen auch Leiharbeitern

Hotte, Stuttgart, Monday, 28.06.2010, 16:09 (vor 5060 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo miteinander,

weiss jemand, ob dieses Verfahren

» Dies hätte dir das folgende Urteil angezeigt:
» http://www.schwbv.de/urteile/120.html

(LAG Hessen 4 TaBV 24/07)

mittlerweile vom BAG (1 ABR 2/09) entschieden wurde>

Habe versucht beim BAG zu recherchieren, konnte aber nichts finden.

LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Prüfungspflicht des Arbeitgeber bei Einstellungen auch Leiharbeitern

hackenberger, Monday, 28.06.2010, 16:28 (vor 5060 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

mir ist leider auch nichts bekannt. Doch man kann beim BAG anfragen und sich wenn dann auch die Entscheidung gegen Kostenerstattung zusenden lassen.

[link=http://www.verlag-dbr.de/anhaenge/sonstige_anhaenge/2010-05_Gut_zu_wissen.pdf>PHPSESSID=71a656e1094d8f89b5efcd27504b2ec0.]Hier[/link] findest Du aber auch noch einn guten Beitrag zu dem Thema!

Prüfungspflicht des Arbeitgeber bei Einstellungen auch Leiharbeitern

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 29.06.2010, 08:39 (vor 5059 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
» Doch man kann beim BAG anfragen

Ich werde mal in Frankfurt bei der IGM nachfragen.

LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
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Prüfungspflicht des Arbeitgeber bei Einstellungen auch Leiharbeitern

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 29.06.2010, 09:16 (vor 5059 Tagen) @ Hotte

Hallo miteinander,
Das BAG hat noch nicht entschieden.
Es gibt auch ein gegenläufiges Urteil vom LAG Düsseldorf.


LG
Hotte

--
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Prüfungspflicht des Arbeitgeber bei Einstellungen auch Leiharbeitern

hackenberger, Tuesday, 29.06.2010, 09:39 (vor 5059 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

also, habe auch einmal etwas telefoniert, mit dem BAG, LAG Hessen und dem ArbG Ffm.

Ergebnis, es liegt wohl beim BAG nichts zu diesem Beschluss des LAG Hessen vor. Bedeutet, Rechtsbeschwerde wurde wohl nicht eingelegt. Auch bei LAG Hessen ist es nicht mehr anhängig, die Akte ging wieder zurück zum ArbG Ffm und dort ins Archiv.

Bedeutet, es gilt die [link=http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/l0b/page/bslaredaprod.psml;jsessionid=2A5047E8DFBFDB2DE3ADF2B31DCAAE97.jp25>pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE070114764%3Ajuris-r01&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.norm=all#focuspoint]Entscheidung des LAG Hessen[/link].

Ja, es gibt eine gegenteilige Entscheidung des LAG Niedersachsen, Beschl. v. 19.11.2008 - 15 TaBV 159/07. Stand: Verfahren eingestellt.

Das Thema "Beschäftigung von Leiharbeitnehmern" ist aber gerade ja auch im der Politik aktuell. Es wird wohl hierzu Änderungen geben, nur welcher Art bleibt abzuwarten.

Nachtrag vom 19.10.2010
BAG zur Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers
BAG, Beschluss vom 23.06.2010, 7 ABR 3/09
Verfahrensgang: LAG Niedersachsen, 15 TaBV 20/08 vom 19.11.2008,
ArbG Braunschweig, 6 BV 96/07 vom 16.01.2008
Leitsatz:
1. Die in § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX normierte Prüf- und Konsultationspflicht des Arbeitgebers besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, einen frei werdenden oder neu geschaffenen Arbeitsplatz mit einem Leiharbeitnehmer zu besetzen.
2. Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Pflichten aus § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX, berechtigt dies den Betriebsrat, die Zustimmung zur Einstellung des Leiharbeitnehmers nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zu verweigern.

Prüfungspflicht des Arbeitgeber bei Einstellungen auch Leiharbeitern

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 29.06.2010, 10:24 (vor 5059 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard»
» Ergebnis, es liegt wohl beim BAG nichts zu diesem Beschluss des LAG Hessen
» vor
. Bedeutet, Rechtsbeschwerde wurde wohl nicht eingelegt.

Ich habe nicht viel Ahnung vom organisatorischen Ablauf bei juristischen Institutionen. Aber wird ein Aktenzeichen (hier: 1 ABR 2/09) nicht bei Eingang eines Vorganges vergeben und damit Anlegen einer Akte>
Hier müsste es doch eigentlich eine Akte geben, und wenn sie nur noch den Vermerk hat:
Rechtsmittel wurde zurückgezogen
oder
Rechtsmittelfrist verstrichen.

und dann ins Archiv des BAG wandern>

Wenn es von zwei LAGs unterschiedliche Urteile gibt, ist die Situation doch wohl folgende:
SBV beruft sich auf Urteil 1
Arbeitgeber beruft sich auf Urteil 2

LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Prüfungspflicht des Arbeitgeber bei Einstellungen auch Leiharbeitern

hackenberger, Tuesday, 29.06.2010, 10:40 (vor 5059 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

beim BAG konnte man i.d.Zusammenhang mit dem Az. 1 ABR 2/09 nichts anfangen. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde muss nicht bedeuten, dass sie auch eingelegt wird/ wurde.

Das NRW-Verfahren wurde eingestellt.

» SBV beruft sich auf Urteil 1
» Arbeitgeber beruft sich auf Urteil 2
Ja, kann sein, dann gibt es ggf. eine 3. Entscheidung oder den Weg nach oben durch die Instanzen ggf. bis zum BAG oder EuGH.

Man muss dann auch die Inhalte genau vergleichen, lagen in allen Fällen immer in allen Punkten die gleichen Sachverhalte vor> Also Konzernintere Arbeitnehmerüberlassung oder Entleihung von externem Verleiher und < > 8 Wochen usw.

Jeder BR muss bei jeder Einstellung von Leiharbeitern immer genau prüfen gibt es Versagungsgründe und wenn ja welche>>

Man kann aber auch einfach mit dem AG folgende Regelungen treffen: "Bei jeder Besetzung eines Arbeitsplatzes für die Dauer von > 8 Wochen mit einem nicht dem Betrieb angehörenden AN findet der § 81 Abs. 1 SGB IX Anwendung". Dieses entweder in einer Regelungsabrede (RA), hier reicht eine RA, da sich ja nur BR/SchwbV darauf berufen wollen. Oder man kann es auch in der Integrationsvereinbarung so festschreiben.

Es kann ggf. sofern der AG hier diese nicht möchte auch eine andere passende Gelegenheit hierfür genutzt werden. Also dann, wenn der AG einmal unbedingt etwas will. So etwas ist in BR-/Gerkschaftkreisen auch unter dem "Zebra-Modell" bekannt. Also zwei unterschiedliche Sachverhalte mit einander verkünpft. Nach dem Motto gibst Du mir etwas gebe ich Dir etwas.
Wichitg ist dann immer nur, dass man die Nachwirkung bei der Kündigung dieser Regelung festschreibt.

Prüfungspflicht des Arbeitgeber bei Einstellungen auch Leiharbeitern

berndf, Hochheim am Main, Sunday, 04.07.2010, 09:40 (vor 5054 Tagen) @ hackenberger

Bei uns wird seit Jahren einfach eine Mitteilung an den BR geschickt, daß der Leiharbeiter in der Produktion beschäftigt wird.

Da ich erst seit 2 Monaten wieder im BR gewählt worden bin, muss ich mich mal genauer informieren.Als SBV hat man ja nicht das Recht, in die elektronischen Akten zu schauen vom Betriebsrat

Es wird auch keine interne Stellenausschreibung gemacht.

lg
bernd

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