Neuwahl erforderlich (Wahlen)

Liane @, Monday, 31.01.2005, 21:21 (vor 7027 Tagen)

Hallo,
zu folgendem Sachverhalt hätte ich eine Frage:
Zur Zeit ist unsere Schwerbehindertenvertretung nur noch mit einer Person, nämlich mit mir, besetzt, da der 1. Vorsitzende "in Rente gegangen ist"!
Eine Neuwahl würde normalerweise erst im Herbst 2006 stattfinden.
Ist es erforderlich ein vorgezogene Wahl stattfinden zu lassen> Meine schwerbehinderten Kollegen wären mit mir allein als Schwerbehindertenvertreterin einverstanden.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Liane

Re: Neuwahl erforderlich

hackenberger, Tuesday, 01.02.2005, 13:36 (vor 7027 Tagen) @ Liane

Hallo Liane,

nein eine Neuwahl ist nicht erforderlich.

Bernhard

Re: Neuwahl erforderlich

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Tuesday, 01.02.2005, 15:46 (vor 7027 Tagen) @ Liane

Eine Neuwahl der SB-Vertrauensperson ist nicht notwendig, da du als Nachrückerin das Amt ja offiziell jetzt inne hast.
Jedoch mußt du sofort eine Nachwahl von Stellvertretern herbeiführen.

Siehe hierzu die Wahlordnung,

§ 17
Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
Scheidet das einzige stellvertretende Mitglied aus oder ist ein stellvertretendes Mitglied noch
nicht gewählt, bestellt die Schwerbehindertenvertretung unverzüglich einen Wahlvorstand. Der
Wahlvorstand hat die Wahl eines oder mehrerer Stellvertreter für den Rest der Amtszeit der
Schwerbehindertenvertretung unverzüglich einzuleiten. Im übrigen gelten die §§ 1 bis 16
entsprechend.

Die Wahlordnung findest du im Sozialportal http://www.sozialportal.de in der Rubrik Sozialgesetze

Grüße
Jürgen

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