Sich mit Schwerbehinderung selbst ein Bein stellen? (Gleichstellung)
Liebe Forumianer,
ich habe folgenden ungewöhnlichen Fall eines Gleichgestellten:
Er ist unbefristet gleichgestellt (Gdb30), überlegt aber aufgrund eines neuen Handicaps, seine Schwerbhinderteneigenschaft feststellen zu lassen.
Was würde passieren, wenn er Gdb 50% oder mehr befristet erreicht, ruht seine
Gleichstellung dann nur oder würde z.b. nach 2 Jahren, sollte sein Gdb unter 50 rutschen, dann auch seine Gleichstellung erloschen sein>
Sollte sich sein Gdb von 30 auf 40% erhöhren, dürfte sich an der Gleichstellung nichts ändern>
Viele Grüße
Pacodecolonia