Schwerbehinderter Teilzeitarbeitnehmer mit 50% Arbeitszeit (Zusatzurlaub)

pit47, Friday, 09.01.2009, 12:38 (vor 5609 Tagen)

Hallo zusammen,
ein schwerbehinderter TZ-MA mit 50% Arbeitszeit arbeitet nur in der Frühschicht(5 Tage) und ist in der Spätschichtwoche zu Hause.
Laut Haustarif hat er 30 Tage Jahresurlaub, dazu kommen dann 5 Tage für die Schwerbehinderung.
Es werden ihm jetzt 17,5 Tage Urlaub angerechnet, die er an den Tagen nehmen soll, wo er in der Frühschicht arbeitet.
Müssen diese 17,5 Tagen nicht auf 18 Tage aufgerundet werden>

Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg

Schwerbehinderter Teilzeitarbeitnehmer mit 50% Arbeitszeit

hackenberger, Friday, 09.01.2009, 13:08 (vor 5609 Tagen) @ pit47

Hallo Hansjörg,

dieses ist eine allgemeine arbeitsrechtliche Frage, also keine Frage für dieses Forum.

Nur soviel, Schwerbehinderte haben Anspruch auf 1 Woche Zusatzurlaub. Also bei AN welche 5 Tage in der Woche arbeiten 5 Tage und bei Schwerbehinderten welche 6 Tage arbeiten 6 Tage.

Dieses gilt auch für Teilzeitbeschäftigte schwerbehinderte AN. Arbeiten diese an 5 Tagen in der Woche haben sie auch Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub. Die tägl. Arbeitszeit spielt hier keine Rolle. Es geht rein um Tage.

Arbeitet in diesem Falle ein schwerbehinderte AN 5 Tage a 4 Std. = 20 WAZ, so hat er 5 Tage (mit jeweils 4 Std.) Zusatzurlaub also 1 Woche.

Den "normalen" Urlaubsanspruch gem. TV/AV oder Bundesurlaubsgesetz kläre bitte mit eurer Personalstelle und/ oder BR.

Urlaub wird weiter immer in Tagen gewährt, nicht in Std.

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