Gleichstellung ab 1.1.2005 (Gleichstellung)

Seidl Siegfried @, Thursday, 03.02.2005, 19:10 (vor 7024 Tagen)

Ich bin Schwerbehindertenvertreter eines Betriebes mit rund 250 MA
davon derzeit 12 Schwerbehinderte oder Gleichgestellte.
Hierzu nun meine Frage:
Lt. Aussage eines Verdi Mitglieds Bezirk Niederbayern,
soll es Änderungen bezüglich des Gleichstellungsverfahrens
seit 1.1.2005 geben.
Der AG muß dies nicht mehr beachten bzw. das Verfahren wie
bisher Antrag zur Gleichstellung über Arbeitsamt ist nicht mehr
möglich bzw. wirksam, Änderung im SGB 9.
Entspricht das den Tatsachen>
Vielen Dank für die hoffentlich rechtssichere Antwort.

Re: Gleichstellung ab 1.1.2005

hackenberger, Thursday, 03.02.2005, 22:01 (vor 7024 Tagen) @ Seidl Siegfried

Hallo Siegfried,

mir sind keine Änderungen hier bekannt, was soll sich wie geändert haben> Mache doch bitte mal genauere Angaben!
Behinderte mit einem GdB von mind. 30 und weniger als 50 können von der Agentur für Arbeit gleichgestellt werden. Sie unterliegen dann auch den Regelungen des SGB IX mit Ausnahme der Nachteilsausgleiche und des Anspruches auf den Zusatzurlaub.

Bernhard

PS: Bist Du beim zuständigen Intagrationsamt als Vertrauensperson der Schwerbehinderten gemeldet> Wenn ja solltest Du auch die Zeitschrift "ZB" von dort bekommen. Dort sind immer die aktuellen Änderungen aufgeführt. Sie auf der Webseite: http://www.integrationsaemter.de/ oder aber auch
www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/index.html

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