Schlaganfall, Anlaufstellen (Hilfsmittel)

BirgitKE, Berlin, Friday, 23.01.2009, 08:04 (vor 5575 Tagen)

Hallo,

in meiner Funktion als SchwbV wurde ich angesprochen, ob ich einem Kollegen, dessen Frau nach einem Schlaganfall im Rollstuhl sitzt und demnächst aus dem Krankenhaus entlassen wird, mit Rat und Tat zu Seite stehen könnte. Der Arbeitgeber ist (wegen der zeitlichen Komponente) damit einverstanden.

Das zum Sachverhalt, nun zu meinen Fragen:

1. Kennt jemand, über die üblichen Stellen (Rentenversicherung, Versorgungsamt wg. Schwb, Krankenkasse) hinaus, Anlaufstellen, die sich mit diesem Krankheitsbild auskennen und Tips geben können zu den Themen, wo gibt es Hilfen, an was muss man denken etc.

2. Eine Schwerbehinderung ist meines Wissens nach noch nicht festgestellt, aber ja wohl offensichtlich. Ist das IA da mit im Boot >

Für jede Anregung wäre ich dankbar. Wir wollen hier möglichst schnell helfen.

Danke und Gruß
Birgit

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MfG
Birgit

Schlaganfall, Anlaufstellen

Heinz SBV, Friday, 23.01.2009, 09:41 (vor 5575 Tagen) @ BirgitKE

» in meiner Funktion als SchwbV wurde ich angesprochen, ob ich einem
» Kollegen, dessen Frau nach einem Schlaganfall im Rollstuhl sitzt und
» demnächst aus dem Krankenhaus entlassen wird, mit Rat und Tat zu Seite
» stehen könnte. Der Arbeitgeber ist (wegen der zeitlichen Komponente) damit
» einverstanden.

Hallo Birgit,

es ist zwar nicht Aufgabe der SBV auch noch die Angehörigen von Kollegen zu betreuen, aber vielleicht hilft Dir dieser Link weiter>

Herzliche Grüße

Heinz

Schlaganfall, Anlaufstellen

hackenberger, Friday, 23.01.2009, 09:43 (vor 5575 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

erst einmal den Hinweis, dass Du wohl einen dem Thema "Schwerbehinderung" positiv eingestellten AG hast, ist toll. Pflege daher dieses Verhältnis SchwbV-AG gut, damit es so bleibt.

Menschen mit solchen Erkrankungen kommen i.d.R. in die REHA, spätestens dort wird vom sozialen Dienst der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt. Oftmals aber auch schon vom sozialen Dienst des KK.

Sofern die Betroffene beruftätig ist, sollte in Zusammenarbeit mit dem Berater der DRV geprüft werden, ob und wenn ja welche Maßnahmen notwenig sind, damit eine weitere Beruftätigkeit sichergestellt wird. Dieses könnte z.B. die Fragen sein: Wie kommt die Betroffene zur Arbeitsstelle, muss hier ggf. ein Fahrdienst, Pkw-Umbau oder auch ein Umbau im/am Haus erfolgen. Dieses muss aber immer im Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme stehen, dann leistet hier ggf. die DRV als zuständiger REHA-Träger.

Weiter kannst Du sofern die Betroffene berufstätig ist mit der SchwbV/BR des Betriebes der Frau Kontakt aufnehmen.

Ist die Frau nicht berufstätig, wäre zu klären in wie weit muss hier die KK als REHA-Träger ggf. welche notwendigen Hilfsmittel bereitstellen.

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