Was bringt Gleichstellung? (Gleichstellung)

Michael, Friday, 04.02.2005, 11:50 (vor 7023 Tagen)

Hallo,

ich würde gerne wissen, was bringt mir die Gleichstellung und welche §§ wären nach dem SGB IX einschlägig bzw. nicht, da sie nur für Schwerbehinderte gelten. Ich bin Beamter.

Gruß
Michael

Re: Was bringt Gleichstellung?

hackenberger, Friday, 04.02.2005, 13:15 (vor 7023 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,

das steht im §§ 2 und 68 des SGB IX. Weiter wurde hierzu schon im Forum vieles gesagt. Einfach dei Suche benutzen.

Bernhard

Re: Was bringt Gleichstellung?

Siegfried, Saturday, 05.02.2005, 20:37 (vor 7022 Tagen) @ Michael

Die Gleichstellung wird über die Arbeitsargentur von schwerbehinderten AN
beantragt die einen Grad der Schwerbehinderung von 30-49 % haben.
Erfolgt dann eine Kündigung aufgrund der Behinderung durch den AG ist die Zustimmung des Integrationsamts einzuholen, somit besteht ein
verbesserter Kündigungsschutz für den Antragsteller.

Re: Was bringt Gleichstellung?

hackenberger, Sunday, 06.02.2005, 10:43 (vor 7021 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,

hier ein Auszug aus dem Kommentar zum § 68 Abs. 3:

Wirkung der Gleichstellung

Die Gleichstellung bewirkt, dass sämtliche Vorschriften des Schwerbehindertenrechts auch auf den Gleichgestellten anwendbar sind (Abs. 3). Ausdrücklich ausgenommen sind nur die Vorschriften über den Zusatzurlaub in § 125 SGB X sowie über die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in §§ 145 ff. SGB IX

Die Gleichstellung verleiht dem behinderten Menschen keinen Status; er wird hierdurch nicht zu einem Schwerbehinderten, hat aber nahezu dieselbe Rechtsstellung

Vor allem ist er auf die Pflichtplatzquote des Arbeitgebers gem. § 71 SGB IX anzurechnen. Weiterhin hat er wie jeder andere schwerbehinderte Arbeitnehmer u. a. Anspruch auf

• bevorzugte Einstellung und Beschäftigung als Arbeitnehmer, Beamter oder Richter, wenn er die entsprechende berufliche Qualifikation aufweist
• angemessene Beschäftigung nach § 81 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX,
• bevorzugte Berücksichtigung bei Maßnahmen der betrieblichen Bildung gem. § 81 Abs. 4 Nr. 2, 3 SGB IX,
• Schutz vor ordentlichen (§§ 85 ff. SGB IX) und außerordentlichen (§ 91 SGB IX) Kündigungen ohne Zustimmung des Integrationsamtes bei mindestens sechsmonatigem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis (vgl. § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX),
• Vertretung, Beratung und Hilfe gegenüber der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 1 SGB IX. Diese muss darüber wachen, dass auch der gleichgestellte Arbeitnehmer nach den Regelungen des Schwerbehindertenrechts behandelt wird (vgl. § 95 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX),
• bevorzugte Zulassung zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit nach § 129 SGB IX

Ob sonstige Rechtsvorschriften, Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen oder Verwaltungsanordnungen, die sich auf schwerbehinderte Menschen beziehen, ebenfalls auf gleichgestellte behinderte Menschen anzuwenden sind, muss durch Auslegung der jeweiligen Bestimmung beantwortet werden. Falls nur allgemein auf schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX verwiesen wird und es sich um Sozialleistungen oder Vergünstigungen handelt, die nicht die Eingliederung in das Arbeitsleben betreffen, werden im Allgemeinen gleichgestellte behinderte Menschen nicht umfasst sein. Dies gilt z. B. für die Möglichkeit des Bezugs von vorgezogenem Altersruhegeld gem. § 37 SGB VI nach Vollendung des 60. Lebensjahrs und für den freiwilligen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V

Re: Was bringt Gleichstellung?

Michael, Monday, 07.02.2005, 09:11 (vor 7021 Tagen) @ Michael

Hallo,

vielen Dank für den Hinweis. Hat mir sehr geholfen.

Gruß
Michael

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