Wochenendarbeit (Lektüre / Gesetze)

Sander, Niedersachsen, Tuesday, 27.01.2009, 14:20 (vor 5577 Tagen)

Guten Tag,

ich melde mich mit einer Frage, die ich so nicht gefunden habe.

Wir haben zwei eigenständige, rechtlich getrennte Betriebe in einem Gebäude. Wenn in einem Projekt (Call Center) Telefonkontakter fehlen, wird auch gerne mal von A nach B ausgeliehen. So geschehen mit einem schwerbehinderten Kollegen, der mit der Situation an sich sehr zufrieden ist. Allerdings wird die Abteilung jetzt in einen alten Standort verlagert (1,5 km entfernt und nicht das Problem) und außerdem wird die Arbeitszeit von Mo - Fr von 08:00 - 16:45 auf Di - Sa von 08:00 - 16:45 verändert. Wir haben eine Betriebsvereinbarung die dem widerspricht. Die gilt ja aber nicht für die ausgeliehenen Kollegen. Der dortige BR hat keine diesbezügliche Betriebsvereinbarung und das Arbeitszeitgesetzt bezieht sich meines Wissens nur auf 15 freie Sonntage im Jahr. Was tun>>>

Vielen Dank
Sander

Wochenendarbeit

hackenberger, Tuesday, 27.01.2009, 14:30 (vor 5577 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,

dieses hier ist ein betriebsverfassungsrechtliches Thema, also ein Thema des BR.

Die SchwbV wäre hier nur gem. § 95 (2) und ggf. i.V. mit § 81 (4) betroffen/ zu beteiligen.

Also, Gespräch mit dem BR, er soll bitte darauf achten, dass zum einen das BetrVG und auch das ArbZG eingehalten werden. Bei Verdacht von Verstößen gegen das ArbZG, kann jeder AN und oder BR/SchwbV die zuständige Aufsichtsbehörden einbinden/ anrufen/ informieren.

Wochenendarbeit

Sander, Niedersachsen, Tuesday, 27.01.2009, 14:37 (vor 5577 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke. Problem ist, dass der BR nicht zuständig ist für den ausgeliehenen Kollegen und es dort keine BV gibt. Arbeitszeitgesetz läßt die Regelung zu.
Schade, ich hatte nur gehofft, jemand hätte da noch eine gute Idee.
Aber 1001 Dank für die prompte Hilfe.

Grüße von der Nordsee
Sander

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