Einladung zu Vorstellungsgesprächen bei < GdB 50 ? (Einstellung)
Hallo liebe Kollegen,
gängige Praxis in unserer Behörde ist es, grundsätzlich schwerbehinderte und
gleichgestellte Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einzuladen.
Nun ist mir ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 03.04.2007
(AZ.: 9 AZR 823/06) aufgefallen.
Darin geht es um einen Entschädigungsanspruch einer Bewerberin mit einem
GdB von 40, welche sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH) beruft.
Verständnisfrage dazu:
Bedeutet dies, dass auch alle Bewerber mit einem GdB von weniger als 50
zu Vorstellungsgesprächen einzuladen sind, um somit etwaige Entschädigungs-
ansprüche gegen die ausschreibende Behörde vermeiden und eine Diskriminierung von vornherein auszuschließen zu können >
Für Eure Meinungen, Kommentare und Aussagen bedanke ich mich ganz herzlich
im voraus.
Lieben Gruß
Adviser