Einladung zu Vorstellungsgesprächen bei < GdB 50 ? (Einstellung)

Toni, Freistaat Bayern, Monday, 02.02.2009, 07:50 (vor 5580 Tagen)

Hallo liebe Kollegen,

gängige Praxis in unserer Behörde ist es, grundsätzlich schwerbehinderte und
gleichgestellte Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einzuladen.

Nun ist mir ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 03.04.2007
(AZ.: 9 AZR 823/06) aufgefallen.
Darin geht es um einen Entschädigungsanspruch einer Bewerberin mit einem
GdB von 40, welche sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH) beruft.

Verständnisfrage dazu:

Bedeutet dies, dass auch alle Bewerber mit einem GdB von weniger als 50
zu Vorstellungsgesprächen einzuladen sind, um somit etwaige Entschädigungs-
ansprüche gegen die ausschreibende Behörde vermeiden und eine Diskriminierung von vornherein auszuschließen zu können >

Für Eure Meinungen, Kommentare und Aussagen bedanke ich mich ganz herzlich
im voraus.

Lieben Gruß
Adviser

Einladung zu Vorstellungsgesprächen bei < GdB 50 ?

Wolfgang E., Monday, 02.02.2009, 10:57 (vor 5579 Tagen) @ Toni

» Bedeutet dies, dass auch alle Bewerber mit einem GdB von weniger als 50 zu Vorstellungsgesprächen einzuladen sind, um somit etwaige Entschädigungsansprüche gegen die ausschreibende Behörde vermeiden und eine Diskriminierung von vornherein auszuschließen zu können >

Nein! Gilt regelmäßig nur als besondere gesetzliche Pflicht öffentlicher Arbeitgeber für schwerbehinderte sowie gleichgestellte behinderte Bewerber (§ 82 SGB IX in Verbindung mit § 68 Abs. 3 SGB IX). Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn beispielsweise über das Gesetz hinausgehende erweiterte Vorstellungsgespräche z.B. durch Richtlinien nach § 82 Satz 4 SGB IX bzw. durch Integrationsvereinbarung geregelt wären.

Kontextlink:
Merkblatt: Zusicherung der Gleichstellung

Einladung zu Vorstellungsgesprächen bei < GdB 50 ?

Toni, Freistaat Bayern, Tuesday, 03.02.2009, 06:45 (vor 5579 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo Wolfgang,

danke für Deine schnelle Äußerung.

Wahrscheinlich habe ich mich nicht ausreichend klar ausgedrückt.

Daher hier nochmals die Frage:

Müssen Bewerber um eine ausgeschriebene Stelle im öffentlichen Dienst
aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes auch dann zu
Vorstellungsgesprächen eingeladen werden, wenn sie weniger als GdB 50
haben >

Lieben Gruß
Adviser

Einladung zu Vorstellungsgesprächen bei < GdB 50 ?

hackenberger, Wednesday, 04.02.2009, 09:19 (vor 5578 Tagen) @ Toni

Hallo "Adviser",

Wolfgang hat doch die Frage klar mit >Nein!< beantwortet.

Das AGG und die Rechte aus dem AGG und Pflichten erweitern nicht den Geltungsbereich / Anwendungsbereich des SGB IX.

In diesem Urteil ging es um den Vorhalt der möglichen Diskriminierung aus Gründen der Behinderung. Also einen möglichen Verstoß gegen das AGG und die dann möglichen Folgen. Diesen Sachverhlat muss nun das zuständige LAG erneut prüfen.

Einladung zu Vorstellungsgesprächen bei < GdB 50 ?

Toni, Freistaat Bayern, Thursday, 05.02.2009, 07:55 (vor 5577 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für Deine ergänzenden Ausführungen.

Gruß
Adviser

RSS-Feed dieser Diskussion