Ist es Arbeitsverweigerung? (Allgemeines)

merlincc8 @, Monday, 07.02.2005, 20:16 (vor 7020 Tagen)

Hallo Leute,

in meiner Abteilung sind derzeit 19 AN 3 davon sind schwerbehindert.

Einer dieser drei verweigert aus meiner Sicht die Arbeit, wenn er
keine Lust hat.
Er ist über 40 und hat einen GdB von 80, wenn er deswegen bestimmte
Tätigkeiten nicht machen kann, verstehe ich das und das ist auch OK.

Er jedoch weigert sich teilweise delegierte Arbeiten zu erledigen,
was er wenn er will gut machen kann.
Oder er macht die Arbeit so, daß ein Anderer noch mehr zu tun hat.
Bekommt er nicht Urlaub, wenn er das will ist er krank.

Ich befürchte hier Nachteile zu Lasten der ganzen Abteilung,
der Abteilungsleiter hat es schon aufgegeben hier zu handeln.

Was könnt Ihr mir hier raten um die Sache zu klären.

Re: Ist es Arbeitsverweigerung?

hackenberger, Tuesday, 08.02.2005, 13:45 (vor 7020 Tagen) @ merlincc8

Hallo,

grundsätzlich müssen auch Schwerbehinderte ihre volle mögliche Arbeitskraft dem AG zur Verfügung stellen. Die Leistungsfähigkeit kann jedoch auf Grund der Behinderung von der eines Nichtbehinderten abweichen.

Ich kenne diesen beschriebenen Einzelfall nicht, daher kann und möchte ich hierzu keine Aussage machen.

In diesem Falle ist nach den Schilderungen ein intensives Gespräch angesagt. Als Teilnehmer würde ich vorschlagen "Betroffener, unmittelbare Führungskraft, BR und SchwbV" ggf. auch ein weiteres zusätzliches Gespräch mit dem gleichen Teilnehmerkreis und zusätzlich den Berufsbegleitendendienst des Integrationsamtes/Integrationsfachdienst. Auch ich hatte schon solche Gespräche führen müssen. Als Ergebnis hat sich eine merkliche Besserung eingestellt und in einem Falle geht es nun super. Es hatte sich in den Gesprächen gezeigt, dass bestimmte Hintergründe/Ursachen zu dem verhalten geführt haben, welche beanstandet wurde. Ohne diese Gespräche wären diese aber nie zu Tage getreten und hätten somit zu falschen Rückschlüssen geführt und letztlich möglicher Weise sogar zu personenbedingten Beendigungen des Arbeitsverhältnisses. Ganz abgesehen aber auch davon, dass möglicher weise beim Betroffenen eine Kurzschlusshandlung mit bösen Folgen hätte entstehen können.

Zur konkreten Nachfrage ob es Arbeitsverweigerung ist, kann man ohne genaues Wissen der Hintergründe nichts sagen.

Bernhard

Re: Ist es Arbeitsverweigerung?

Siegfried, Tuesday, 08.02.2005, 18:49 (vor 7019 Tagen) @ merlincc8

Es ist selbstverständlich, wenn ein behinderter AN aus Gründen die mit der
Behinderung zu tun haben, bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben kann.

Wenn aber einer meint wegen der Behinderung und dem Rückhalt aus dem
privaten Umfeld oder wegen des Schutzes durch das zuständige Amt,
Tätigkeiten nicht ausführt, welche er aber gut kann, wenn er will,
kann dies auch eine Schwerbehindertenvertretung nicht tragen.
Das käme ja einem Freibrief des AN mit Behinderung im Betrieb gleich.

Schwerbehinderte AN die dies bebusst in einer extremen Weise ausnutzen,
werfen auf die ganze Gruppe der Schwerbehinderten ein negatives Licht,
so das es diese noch schwerer haben als ohnehin schon.

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