Langzeitkrank - EU-Rente (Fragen zu einer Behinderung)

Harald, Saturday, 07.02.2009, 16:40 (vor 5565 Tagen)

Wir haben MA (Mechaniker, 48 Jahre, 60 % SB ohne diese Sache), welcher durch Ski-unfall und nach Schulter-OP nicht mehr über Kopf arbeiten kann. Sein Krankengeld der KK läuft im Mai 09 aus. Er macht z.Zt. eine Wiedereingliederung mit 2 Std. welche er auf grund grosser Schmerzen wohl nicht durchstehen kann. Er bekam jetzt von seiner KK einen "Laufzettel" mit welchem er sich im Betrieb, mit Abt.-leiter, BR und Reha-Berater traf (ich als SBV war leider nicht dabei). Ergebnis: Betrieb hat keinen Arb.-platz, Reha-berater + KK möchten Antrag auf EU-Rente und schlagen Umschulung vor) Lt. vorliegendem Gutachten des Med. Dienstes macht die Bewegungseinschränkung max 30% aus, d.h. Rente ungewiss. Behandelnder Arzt möchte evtl. nochmal einen Genesungsversuch durch Klinikaufenthalt. Ich, als SBV, habe leider keine Erfahrung mit Langzeiterkrankten (Seminar folgt demnächst). Könnt ihr mir Tipps geben>

Langzeitkrank - EU-Rente

hackenberger, Monday, 09.02.2009, 08:59 (vor 5563 Tagen) @ Harald

Hallo Harald,

die hier vom AG zu beachtenden §§ des SGB IX sind § 81 (4) und § 84 (1) wie auch § 95 (2). Der AG hat also hier neben der SchwbV auch das IA (§ 84 (1) mit einzubeziehen.

Die entscheidenden Passagen des § 84 (1) SGB IX lauten ……mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann. Die Anforderungen/ Zumutbarkeit an den AG sind hier sehr hoch.

Weise den AG nochmals ganz nachdrücklich auf seine Pflichten lt. SGB IX hin und auch, dass er die SchwbV hier immer vor Entscheidungen zu hören hat, also § 95 (2) SGB IX. Man kann auch ggf. auf den § 156 (1) Satz 9 hinweisen.

In dieser Prüfung werden dann auch die Rechte des Behinderten/ Gleichgestellten aus § 81 (4) SGB IX zu beachten. Wichtig ist hier auch die Aussage/ Ergebnis …und schlagen Umschulung vor. Also § 81 (4) Satz1, 2 und 3.

§ 81 (4) Satz 1
….. Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können,

§ 81 (4) Satz 2
…..bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens,

§ 81 (4) Satz 3
……Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung,

§ 81 (4) Satz 4
… behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr.

aber auch § 81 (4) Satz 5
…. Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen

Gerade bei Problemen mit dem Heben, ist oftmals durch den Einsatz von technischen Hilfen eine Besserung zu erzielen. Daher sollte hier auch der technische Berater des IA mit ins Boot.

Du erkennst, hier ist der gesamte § 81 (4) zutreffend und daher zu beachten/ anzuwenden.

Weiter sollte man hier einen Berater der Deutschen Rentenversicherung hinzuziehen. Bei dem Thema Rente sollte die SchwbV das Handeln/ Empfehlen den Fachleuten der Deutschen Rente überlassen.

PS: Der GdB wird schon lange nicht mehr in „%“ angegeben. Es lautet in diesem Falle GdB 60.

Langzeitkrank - EU-Rente

Harald, Monday, 09.02.2009, 12:39 (vor 5563 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
danke für Deine schnelle und sehr ausführliche Info's.
Die Sache mit dem Arbeitsplatz gebe ich als SBV auch nicht auf, und sehe
hier auch schon einige Ansatzpunkte in meiner Diskussion mit dem AG. In der
Angelegenheit werde ich schon vorab mit IA in Verbindung setzen.
Zuerst steht jetzt noch der Genesungsprozess im Mittelpunkt. Die KK macht
Druck, will das Krankengeld stoppen, auf der Strecke bleibt der Patient.
Sollte sich der MA, ausser an einen Rentenberater, auch an einen Rechtsberater
(Bsp. VDK) wenden>

Langzeitkrank - EU-Rente

hackenberger, Monday, 09.02.2009, 12:43 (vor 5563 Tagen) @ Harald

Hallo Harald,

» danke für Deine schnelle und sehr ausführliche Info's.
Bitte, machen WIR doch immer gerne.


» Sollte sich der MA, ausser an einen Rentenberater, auch an einen Rechtsberater (Bsp. VdK) wenden>
Kann nie verkehrt sein, sind Fachleute in allen Fragen rund um die SGB.

Langzeitkrank - EU-Rente

Harald, Tuesday, 17.03.2009, 10:56 (vor 5527 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
Unser MA hat einen Bescheid "Teilhabe am Arbeitsleben" erhalten, wonach
er eine Umschulungsmassnahme machen kann. Vom Rehaträger bekam er das
Angebot zu einer BBQ-Massnahme, d.h. Umschulung auf einen anderen Beruf.
Frage: Was passiert mit dem Arbeitsverhältnis> Er bekommt noch Krankengeld
bis Juni d.J.

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