GdB von 80 auf 20 -> Anhörung (Antragstellung / Widerspruch)

Pan, Thursday, 19.02.2009, 09:44 (vor 5569 Tagen)

Liebe Forumsgemeinde,

ich bin in 2003 an Hodentumor erkrankt und mir wurde nach Entfernung des Hodens und der Lymphknoten im Bauchraum, sowie 4 Zyklen Chemotherapie ein GdB von 100 zugesprochen. Dieser wurde im Jahr 2005 auf 80 gesenkt. Mein Ausweis ist bis 10/09 befristet.

Nun hat das Versorgunsamt bereits im November letzten Jahres ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet. Vor wenigen Tagen bekam ich schriftlich die Info, dass eine Anhörung nach § 24 SGB X vorgesehen ist. Ferner wurde mir mitgeteilt, dass das Versorgungsamt der Meinung ist, dass bei der Erkrankung des Hodens eine Heilungsbewährung eingetreten ist und lediglich noch eine Seelische Störung vorliegt. Der GdB soll daher nur noch 20 betragen.

Mir wird nun Gelegenheit gegeben, binnen 1 Monats zu der beabsichtigten Entscheidung Stellung zu nehmen. Ich bin nun unsicher wie ich mich verahlten soll. Ich bin natürlich daran interessiert zumindest einen GdB von 30 zugesprochen zu bekommen und daher wäre es möglicherweise unklug, die Frist zu Stellungnahme verstreichen zu lassen. Andererseits besteht ja aber auch immer noch die Möglichkeit gegen den endgültigen Bescheid Widerspruch einzulegen.

Sollte ich aus Eurer Erfahrung Stellung nehmen, und wenn ja, an wen sollte ich mich idealierweise zur Unterstützung wenden>

Herzlichen Dank vorab für die Info.

LG
Pan

GdB von 80 auf 20 -> Anhörung

Pan, Thursday, 19.02.2009, 11:44 (vor 5568 Tagen) @ Pan

Whoops, hab erst jetzt realisiert, dass es sich um ein Board für Vertreter handelt...

Tut mir leid.

GdB von 80 auf 20 -> Anhörung

hackenberger, Thursday, 19.02.2009, 11:55 (vor 5568 Tagen) @ Pan

Hallo "Pan",

muss Dir nicht leid tun, wende Dich an Deine SchwbV, sie hilft Dir gerne weiter. Sie kann Dich dann auch ggf. beraten ob es hilfreich ist der Rückstufung des GdB zu widersprechen. Sie kennt dich besser und hat sofern Du sie entsprechend informierst auch die bessere Einsicht in die Möglichkeiten eines erfolgreichen Widerspruches oder ggf. Antrag auf Feststellung bisher nicht anerkannten gesundheitlichen Einschränkungen.

GdB von 80 auf 20 -> Anhörung

Ede vom Bayerwald, Friday, 20.02.2009, 06:50 (vor 5568 Tagen) @ Pan

Hallo Pan,
wenn du Einspruch einlegst, so solltest du darstellen, wie dich die Folgen deiner Erkrankung in der Wirklichkeit noch behindern. Auch wenn dies "nur" dein subjektives Empfinden sein sollte.

Du mußt ja damit leben und umgehen. Gut ist es, wenn du dies auch mit Stellungnahmen deiner Fachärzte untermauern kannst. Bitte dringend beilegen oder schnell nachreichen, falls du diese Stellungnahmen erst einholen mußt.

Hinweis,
bei uns ist es inzwischen soweit, dass die zuständigen Stellen, zumindest bei Erst- und Verschlimmerungsanträgen keine Stellungnahmen der Fachärzte mehr einholen, sondern nur mehr den HAusarzt anschreiben. Kostengründe heißt es scheinheilig und Anweisung von oben.
Also dies umgehen und denen bei Antrag gleich die Fachärztlichen Unterlagen zum ANtrag dazu tun.
Und bei Entscheidung, die nicht "gefällt" Akteneisicht verlangen um zu prüfen, ob die das überhaupt genutzt haben. Auch das tun die bei uns in ganz vielen Fällen nicht. Habe da auch schon einige Fälle, wo die die vorgelegten Facharztberichte nicht in die Entscheidung (immer "gegen" den Betroffenen) mit einbezogen haben.

Viel Erfolg wünsch ich dir und dass du das bei dir Richtige tust.

Ede

GdB von 80 auf 20 -> Anhörung

guenter52, Bayern, Wednesday, 04.03.2009, 10:02 (vor 5556 Tagen) @ Pan

» Liebe Forumsgemeinde,
»
» ich bin in 2003 an Hodentumor erkrankt und mir wurde nach Entfernung des
» Hodens und der Lymphknoten im Bauchraum, sowie 4 Zyklen Chemotherapie ein
» GdB von 100 zugesprochen. Dieser wurde im Jahr 2005 auf 80 gesenkt. Mein
» Ausweis ist bis 10/09 befristet.
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» Nun hat das Versorgunsamt bereits im November letzten Jahres ein
» Nachprüfungsverfahren eingeleitet. Vor wenigen Tagen bekam ich schriftlich
» die Info, dass eine Anhörung nach § 24 SGB X vorgesehen ist. Ferner wurde
» mir mitgeteilt, dass das Versorgungsamt der Meinung ist, dass bei der
» Erkrankung des Hodens eine Heilungsbewährung eingetreten ist und lediglich
» noch eine Seelische Störung vorliegt. Der GdB soll daher nur noch 20
» betragen.
»
» Mir wird nun Gelegenheit gegeben, binnen 1 Monats zu der beabsichtigten
» Entscheidung Stellung zu nehmen. Ich bin nun unsicher wie ich mich
» verahlten soll. Ich bin natürlich daran interessiert zumindest einen GdB
» von 30 zugesprochen zu bekommen und daher wäre es möglicherweise unklug,
» die Frist zu Stellungnahme verstreichen zu lassen. Andererseits besteht ja
» aber auch immer noch die Möglichkeit gegen den endgültigen Bescheid
» Widerspruch einzulegen.
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» Sollte ich aus Eurer Erfahrung Stellung nehmen, und wenn ja, an wen sollte
» ich mich idealierweise zur Unterstützung wenden>
»
» Herzlichen Dank vorab für die Info.

»
» LG
» Pan

Wende dich doch an den VdK die können dicb beraten und weiterhelfen.
Gruß
Günter

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