Minderleistungsantrag-Höhe d.Zuschüsse? (Allgemeines)

Andrea, Thursday, 10.02.2005, 12:22 (vor 7017 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
wer hat schon Erfahrung gesammelt bei Beantragung von MInderleistung>
Folgender Sachstand in Kurzform:
Ein Schwerbehinderter hat in etwa nur eine 50%-60%ige Durchschnittsleistung im Vergleich zu seinen nicht behinderten Kolleginnen. Die Arbeit wurde mit Einverständnis der Kollegen bisher immer aufgefangen, in letzter Zeit gibt es aber vermehrt u.a. auch wegen erheblicher Arbeitsverdichtung Probleme.
Ich weiß zwar, dass mir vom IGA einen finanziellen Ausgleich bekommen können, aber bin mir nicht sicher, wie hoch der finanzielle Zuschuss sein wird. Ist die Vorstellung, das uns das IGA 50% des monatlichen Arbeitgeberaufwandes zuschießen wird zu optimistisch> Vielleicht kann mir ja jemand noch eine Argumentationshilfe bieten, bevor ich mich mit dem IGA in Verbindung setze. Bei ausreichendem Zuschuss bestünde evtl.auch noch die Möglichkeit einer Umsetzung bzw.Stellenneuschaffung um ihn aus dem Bereich herausnehmen zu können, in dem es auch erhebliche zwischenmenschliche Probleme gibt aufgrund verhaltensbedingtem Fehlverhalten des Betroffenen. Sollte dieser Behinderte nicht mehr integriert werden können - zum jetzigen Zeitpunkt sieht es auf jeden Fall so aus, sehe ich eine große Gefahr einer verhaltensbedingten Kündigung (die ersten Gespräche dahingehend sind bereits gelaufen). Eine Umsetzung wäre daher die beste Möglichkeit ihn aus dem Fadenkreuz zu bringen. Der Betroffene hat noch etwa 5Jahre zu arbeiten. Ein Antrag auf Mehrfachberechnung beim AA läuft parallel. Würde mich über eine baldige Antwort freuen.
Gruß Andrea

Re: Minderleistungsantrag-Höhe d.Zuschüsse?

hackenberger, Thursday, 10.02.2005, 12:57 (vor 7017 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea,

ich hab zwar schon mehrfach solche Anträge positiv umgesetzt (bisher wurden allen Anträgen stattgegeben), doch es ist auch eine Überzeugungssache/Darstellungssache bzw. eine Frage der Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt/Integrationsfachdiensten, weiter aber auch eine große Frage der Pflichtquotenerfüllung und der Aktivitäten/Bereitschaft des AG hier positiv zu handeln. In dem von dir geschilderten Fall auch der Einbeziehung des Berufsbegleitendendienst.

Man kann keine genauen Punkte vorgeben, da immer der Einzelfall betrachtet und bewertet wird. Bei der Frage eines Lohnkostenzuschusse ist auch der ArbV des Betroffenen ein Punkt. Bei Betreuungszuschüssen der ArbV des Helfers.

Ich kann Dir nur grundsätzlich raten stets gut mit dem Integrationsamt zusammenarbeiten. Such daher das vertrauensvolle Gespräch vorab zum Integrationsamt.

Bernhard

Re: Minderleistungsantrag-Höhe d.Zuschüsse?

Andrea W., Friday, 11.02.2005, 09:48 (vor 7017 Tagen) @ Andrea

Hallo Bernhard,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Zu Deinen Hinweisen: Die Pflichtquote ist erfüllt, der berufsbegleitende Dienst bereits tätig. Da der Betroffene auch bei einer Umsetzung in einen anderen Bereich nicht ohne Betreuung etc. bleiben kann, u.a. aufgrund seiner Konzentrationsschwäche, hoffe ich, dass meinem Antrag in ausreicheder Höhe statt gegeben wird. Ein ordentlicher Zuschuss könnte denArbeitgeber doch recht sanft und willig stimmen, so dass ich den Behinderten zumindest noch bis zu seiner Rente halten könnte, sofern mir dieser durch sein Verhalten keinen Strich durch die Rechnung macht.
Bis demnächst wieder mal
Andrea W.

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