Arbeitsplatzänderungen (Gleichstellung)

Rolandfuerth1, Thursday, 05.03.2009, 14:45 (vor 5552 Tagen)

Guten Tag liebe Forumshelfer/innen,

ich habe schon alles abgesucht, finde aber zu meiner Frage leider keine Grundsatzaussagen:

Infolge einer innerbetrieblichen Umstrukturierung bekommen bei uns nahezu alle Mitarbeiter einen neuen Arbeitsplatz. Teils ähnelt der dem bisherigen, teils sind es aber auch völlig neue Tätigkeiten in anderen Unternehmenszweigen.

Nun habe ich nahezu 100 Gleichgestellte zu betreuen. Viele von Ihnen sind schon jahrelang freigestellt und mir liegen teils nicht mal mehr die Bescheide vor.

In den in den letzten Jahren erlassenen Bescheiden fand ich aber stest die Formulierung der Arbeitsagentur, dass sich die Freistellung auf "die bisher ausgeübte Tätigkeit als ...." bezieht und es wird dann auf die Mitteilungspflicht bei Änderungen verwiesen.

Sollte ich allen sicherheitshalber eine Mitteilung an die Arbeitsagentur empfehlen, damit nichts versäumt wird>

Danke vorab und viele Grüße aus Bayern:-)
Roland

Arbeitsplatzänderungen

hackenberger, Thursday, 05.03.2009, 14:53 (vor 5552 Tagen) @ Rolandfuerth1

Hallo Roland,

warum den in die Ferne schweifen wenn das Gute liegt so nahe. So ein bekanntes Sprichwort.

Dieses könnte man auch hier zur Hilfe nehmen, hier bedeutet dieses "ein informatives Gespräch mit der AfA, am besten gleich mit der Regionalagentur für Arbeit suchen". ;-)

Im weiteren empfehle ich im Anschluss eine Schwerbehindertenversammlung um die Koll. über den Sachverhalt und ggf. zu erfolgende Maßnahme zu informieren. Hier aber bitte nicht Einzelfälle namentlich besprechen.


PS: [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8551]Bitte auch diesen Beitrag beachten![/link]

Arbeitsplatzänderungen

Rolandfuerth1, Thursday, 05.03.2009, 17:55 (vor 5552 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Roland,
»
» warum den in die Ferne schweifen wenn das Gute liegt so nahe. So ein
» bekanntes Sprichwort.
»
» Dieses könnte man auch hier zur Hilfe nehmen, hier bedeutet dieses "ein
» informatives Gespräch mit der AfA, am besten gleich mit der
» Regionalagentur für Arbeit suchen". ;-)
»
Danke für den Tipp. Ich wollte es amer lieber schriftlich haben. Werde es dort trotzdem mal versuchen!:-)


» Im weiteren empfehle ich im Anschluss eine Schwerbehindertenversammlung um
» die Koll. über den Sachverhalt und ggf. zu erfolgende Maßnahme zu
» informieren. Hier aber bitte nicht Einzelfälle namentlich besprechen.
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» PS: [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8551]Bitte auch
» diesen Beitrag beachten![/link]
Sorry, Profil ist geändert!;-)

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