Zusatzurlaub (5 Tage) - wie lange vom AG einforderbar? (Allgemeines)

Susanne @, Friday, 11.02.2005, 10:02 (vor 7017 Tagen)

Hallo,
ich bin 46 Jahre alt und habe aufgrund eines Hüftleidens und verkürztem Bein 60% Schwerbehinderung. Diese ist seit 2000 anerkannt und meinem Chef bekannt!!! Zwei Jahre erhielt ich auch automatisch meine zusätzlichen 5 Tage Zusatzurlaub, aber seit 2002 hat mir mein Chef diese nicht mehr anerkannt, aber aufgrund alten Urlaubs (habe die alten Urlaubstage immer ins neue Jahr aufberechnet bekommen)fiel mir das erst vor kurzem auf! Meine Frage nun: Wie lange zurückwirkend, kann ich von meinem Chef diese seit 3 Jahren (bekam sie auch dieses Jahr wieder nicht) fehlenden Zusatzurlaubstage ( insg. 15 + für dieses Jahr = 20 Tage) nachträglich einfordern>> Oder sind diese bereits verwirkt>> Ich wäre für eine Antwort und Hilfestellung seeeehr dankbar!!! Viele Grüße, Susanne

Re: Sonder-/Zusatzurlaub (5 Tage) - wie lange vom AG einforderbar?

hackenberger, Friday, 11.02.2005, 12:21 (vor 7017 Tagen) @ Susanne

Hallo Susanne,

der Zusatzurlaub unterliegt den gleichen Regeln (was Gültigkeit und Verfall des Anspruches angeht) wie der normale Urlaub. Dieses betrifft auch die Möglichkeit der Übertragbarkeit ins nächste Urlaubsjahr. Siehe hierzu bitte in das Bundesurlaubsgesetz. Es könnte aber weiter auch sein, dass hierzu in einem Tarifvertrag noch weitere Regeln enthalten sind wie aber ggf. auch in sonstigen betrieblichen Vereinbarungen.

Du hast vermutlich nur noch die Chance auf den Zusatzurlaub für das Urlaubsjahr 2004, sofern keine Sonderregelungen wie o. erwähnt Anwendung finden.

Der Anspruch auf den Zusatzurlaub aus 2004 verfällt aber auch zum 31.03.05. Du solltest diesen dann auch vorher nehmen. Wenn du also nun in 2005 noch alte Urlaubsansprüche nimmst, solltest Du dem AG mitteilen, dass der Urlaub welchen du gerade nimmst der alte aus 2004 ist.

Der AG darf diesen Zusatzurlaub nicht verweigern, also einfach wegfallen lassen. Du musst aber auch dem AG, z.B. durch Abgabe einer Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweis, belegen, dass Du eine Anspruch hast.

Bernhard

Re: Sonder-/Zusatzurlaub (5 Tage) - wie lange vom AG einforderbar?

Claudia Schlehahn @, Monday, 21.02.2005, 13:59 (vor 7006 Tagen) @ Susanne

Das sieht leider ganz schlecht aus. Wenn Sie die Tage nicht gefordert haben, sind sie verfallen. Sollen Sie in diesem Jahr noch Resturlaub von 2004 haben, dann können Sie die 5 Tage noch geltend machen, ansonsten sind auch die Tage aus dem Jahr 2004 verfallen.

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